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Startschuss für EU-Mindeststeuer

FILE PHOTO: A woman walks past the Google offices near the city centre in Dublin
FILE PHOTO: A woman walks past the Google offices near the city centre in Dublin(c) REUTERS (Cathal McNaughton)
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Die Europäische Kommission legt ihre Vorschläge für die Umsetzung der globalen Übereinkunft über eine steuerliche Untergrenze für Konzerne und zu neuen Finanzierungsquellen vor.

Das selbst gesteckte Ziel, die globale Vorreiterin in Sachen Steuergerechtigkeit zu sein, hat die Europäische Kommission bei ihrer letzten Sitzung vor den Weihnachtsferien erfüllt. Am Mittwoch legte die Brüsseler Behörde ihre Vorschläge zur konkreten Umsetzung eines Mindeststeuersatzes für international tätige Großunternehmen vor, auf die sich die Weltgemeinschaft mit einigen wenigen Ausnahmen (Nein sagten damals lediglich Kenia, Nigeria, Sri Lanka und Pakistan) im Oktober geeinigt hatte. Angestoßen wurde der globale Deal durch den OECD-Klub der Industrienationen und die G20-Gruppe, die im Juni und Juli auf den grünen Zweig gekommen waren.

Der internationale Kompromiss sieht vor, dass grenzüberschreitend tätige Konzerne unabhängig von ihrem Sitz einen Steuersatz von mindestens 15 Prozent entrichten sollen – und zwar bereits ab 2023. Nach Schätzungen der OECD wird die Umsetzung der Reform staatliche Steuereinnahmen rund um den Globus um 130 Mrd. Euro pro Jahr erhöhen – Geld, das dringend für den Kampf gegen die Erderwärmung benötigt wird. Der nunmehrige Vorschlag der Kommission basiert auf den fixierten steuerlichen Eckdaten. Der am Mittwoch präsentierte Richtlinienentwurf sieht vor, dass EU-Mitgliedstaaten von einem internationalen Konzern eine Top-up-Steuer einfordern, falls dieses Unternehmen an dem Standort eine effektive Steuerlast unter dem neuen Minimum von 15 Prozent vermeldet – bzw. in einem Land beheimatet ist, das bei der globalen Mindeststeuer nicht mitmacht.

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