Wiener Pensionist wegen Suizid-Mitwirkung angeklagt

Im Dezember 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof die generelle Strafbarkeit der Sterbehilfe.
Im Dezember 2020 kippte der Verfassungsgerichtshof die generelle Strafbarkeit der Sterbehilfe.Hochmuth/APA/picturedesk
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Weil er einem schwerkranken Freund beim Sterben geholfen haben soll, stand ein 82-Jähriger vor Gericht. Die Frage, ob die vorgeworfene Tat nach neuer - heftig diskutierter - Rechtslage strafbar ist, sorgte für Kontroversen.

Weil er einen schwerkranken, bettlägrigen Freund dabei unterstützt haben soll, sich das Leben zu nehmen, stand am Donnerstag ein Wiener Pensionist vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Richterin Sonja Weis) des Straflandesgerichts Wien. Die Verteidigung rückte den Fall ins Licht des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses zur Sterbehilfe. Die Höchstrichter habe ja in einer heftig diskutierten Entscheidung festgesetzt, dass das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen auch das Recht umfasst, beim Sterben Hilfe eines Dritten in Anspruch zu nehmen.

Aber der Reihe nach: Pensionist R. (82) muss Mitwirkung an der Selbsttötung verantworten. Dieser Tatbestand ist aufgrund des erwähnten VfGH-Erkenntnisses mit Anfang dieses Jahres abgeändert – man könnte auch sagen: entschärft – worden. Die gegenständliche Tatzeit liegt zwar vor der Reform, aber, so Verteidigerin Anita Schattner: Für einen Angeklagten gelte prinzipiell das für ihn günstigere Gesetz.
Und nach diesem neuen, günstigeren Gesetz sei die dem Pensionisten vorgeworfene Handlung „nicht mehr strafbar.“

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