Diplomatie

Marsalek-Leak: Außenministerium will sich nicht entschuldigen

 Die Fahndungsfotos von Jan Marsalek, befestigt auf einem Aktenordner zum deutschen Wirecard-U-Ausschuss 
Die Fahndungsfotos von Jan Marsalek, befestigt auf einem Aktenordner zum deutschen Wirecard-U-Ausschuss (c) APA/dpa/Kay Nietfeld
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Ex-Banker Jan Marsalek soll Geheimakten der "Organisation für das Verbot chemischer Waffen" weitergegeben haben. Das Ministerium ortet darin keine negative Konsequenzen für seine Arbeit.

Das österreichische Außenministerium sieht im Zusammenhang mit aus seinem Bereich 2018 an Ex-Banker Jan Marsalek geleakten Geheimakten der "Organisation für das Verbot chemischer Waffen" (OPCW) keinen Bedarf für eine Entschuldigung. Auch habe der Vorfall, zu dem weiter Ermittlungen liefen, keine Konsequenzen für die bilaterale und multinationale Zusammenarbeit gehabt. Dies erklärte das Außenamt jüngst in Beantwortung einer Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz.

Bei der Preisgabe von klassifizierten Dokumenten handle es sich um eine individuelle gerichtliche Straftat und Mitgliedstaaten der OPCW, darunter Österreich, seien verpflichtet im Fall einer mutmaßlichen Vertraulichkeitsverletzung entsprechende Verfahren einzuleiten. "Eine Entschuldigung des Staates, in dessen Jurisdiktion eine Vertraulichkeitsverletzung stattgefunden hat, ist nicht vorgesehen und stand daher nie zur Diskussion", erläuterte das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

„Organisatorische, personelle, dienstrechtliche Schritte“

Negative Auswirkungen der Causa, bei der mit "OPCW Highly Protected" und somit in Österreich als "Geheim" klassifizierte Dokumente weitergeben worden sein sollen, sah man keine: "Es sind keine Fälle der Verweigerung der Übergabe anderer klassifizierter Dokumente im Rahmen der OPCW und auch außerhalb der OPCW bzw. andere Konsequenzen in der bilateralen und multinationalen Zusammenarbeit bekannt", hieß es in der Antwort. Auch seien im Ministerium als Konsequenz des Vorfalls "umgehend organisatorische, personelle und dienstrechtliche Schritte gesetzt worden, um die Sicherheit und Vertraulichkeit klassifizierter OPCW-Dokumente bestmöglich zu gewährleisten".

Die britische Tageszeitung "Financial Times" hatte im Juli 2020 über eine eigenartige Episode im Leben von Wirecard-Manager Jan Marsalek berichtet: Der zwischenzeitlich auf der Flucht befindliche Österreicher hatte 2018 in London mit Geheimdokumenten der "Organisation für das Verbot chemischer Waffen" geprahlt, in denen Details zum im März 2018 erfolgten Giftgasanschlag auf den russischen Ex-Spion Sergej Skripal und seine Tochter Julija im britischen Salisbury referiert wurden. Die Dokumente beinhalteten unter anderem Informationen zur Formals des Giftgases der "Nowitschok-Gruppe", das seinerzeit zum Einsatz gekommen war.

Obwohl ein Experte der "Financial Times" damals erklärt hatte, dass es eine westliche Provenienz der Akten unwahrscheinlich sei, wurden sie auf Grundlage von Barcodes Österreich zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft Wien ging später davon heraus, dass der damalige Generalsekretär des österreichischen Außenministeriums, Johannes Peterlik, die betreffenden Dokumente Anfang Oktober 2018 aus der zuständigen Abteilung seines Ministeriums geordert hatte. Der im Oktober 2021 im Zusammenhang mit diesbezüglichen strafrechtlichen Ermittlungen suspendierte Karrierediplomat Peterlik, so der Verdacht, soll sie kurze Zeit später dem umtriebigen Ex-BVT-Mitarbeiter Egisto O. zukommen haben lassen, zu einer etwaigen Weitergabe an Marsalek wurden keine Details bekannt. Für Peterlik und O. gilt die Unschuldsvermutung.

(APA)

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