Corona

Was Ungeimpfte (nicht) dürfen

Kino ja, aber nur draußen.
Kino ja, aber nur draußen.(c) REUTERS (LARS HAGBERG)
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Leichter hinaus, aber nicht leichter hinein: Die Regierung beendet den Lockdown für Ungeimpfte, doch die 2-G-Regel bleibt.

Während die Infektionszahlen auf Rekordhöhen steigen (siehe Grafik), lockert die Regierung die Regeln. Schneller als erwartet verkündeten Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein am Mittwoch das Aus für den Lockdown für Ungeimpfte. Dieser – gültig seit dem 15. November – endet am Montag.

Allerdings: Bei genauerer Betrachtung ändert sich nicht viel. Denn die 2-G-Regel bleibt aufrecht. In Restaurants oder Bars, ins Kino oder in die Oper, shoppen gehen oder Veranstaltungen besuchen dürfen Ungeimpfte weiterhin nicht. Neu ist nur, dass sie ihre Wohnung ohne Angabe von Gründen verlassen und jemanden besuchen dürfen. Anders gesagt: Die Ausgangsbeschränkungen fallen, die Eingangsbeschränkungen bleiben. Aufrecht bleiben auch die Sperrstunde (22 Uhr) und die FFP2-Masken-Pflicht.

Man sei gemeinsam mit dem Krisenstab Gecko – mit dem es genauso wie mit dem Prognosekonsortium Dienstagabend kurzfristig Beratungen gab – zu dem Schluss gekommen, dass keine Überlastung der Intensivstationen zu befürchten sei, argumentiert die Regierung. Omikron habe daher zu einem „Paradigmenwechsel“ geführt. Denn trotz hoher Infektionszahlen sei die Prognose für die Spitäler relativ stabil.

Warum 2 G den Lockdown „kannibalisiert"

Das Gecko-Statement dazu liest sich ein wenig vorsichtiger: Der überwiegende Teil der Mitglieder teile die Einschätzung, dass „im Hinblick auf die bevorstehende Impfpflicht in Zusammenhang mit stagnierender Systembelastung und dem derzeit geringen Risiko einer dramatischen Überlastung des Gesundheitssystems eine Beendigung des Lockdowns für Ungeimpfte angedacht werden kann“.

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