Sommersemester

Universitäten wollen ab März "in fast allen Bereichen" Präsenzbetrieb

Der große Lesesaal an der Uni Wien
Der große Lesesaal an der Uni WienDie Presse (Clemens Fabry)
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Ob 2-G als Zugangsvoraussetzung eingeführt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Eine solche Regelung hatten die Uni-Senate zuletzt eingefordert.

Die Universitäten wollen im mit März beginnenden Sommersemester "in fast allen Bereichen" zum Präsenzbetrieb zurückkehren. Das hat die Präsidentin der österreichischen Universitätenkonferenz (uniko), Sabine Seidler, nach einer Sitzung des Gremiums am Donnerstag per Aussendung bekannt gegeben. Eine einheitliche Linie bei den Zugangsvoraussetzungen - Stichwort 2-G - wird es nicht geben.

"Digitale oder hybride Formate wird es - auch auf Wunsch der Studierenden - teils bei größeren Vorlesungen geben oder wenn es die epidemiologische Entwicklung wieder erforderlich machen sollte", so Seidler. Sie verwies auf die bereits jetzt sehr hohe Impfquote an den Unis. In Hinblick auf das Wintersemester 2022 würden die Universitäten sich erwarten, dass möglichst alle Studierenden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter "als Angehörige wissenschafts- und kunstbasierter Organisationen" der allgemeinen Impfpflicht, die auch von der uniko befürwortet werde, nachkommen werden. Die Impfung sei die Grundlage, um auch im Falle einer Verschlechterung der epidemiologischen Lage den Präsenzbetrieb aufrechterhalten zu können.

Keine einheitliche Strategie in 2-G-Regelung

In der Frage, ob für den Zugang 3-G (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat), 2,5-G (geimpft, genesen, PCR-getestet) oder 2-G (geimpft, genesen) Voraussetzung ist, werden die Unis auf unterschiedliche Strategien setzen. Eine 2-G-Regel gibt es derzeit nur an der Universität Klagenfurt, an der Wirtschaftsuniversität (WU) soll eine solche im Sommersemester in Kraft treten. Die Uni-Senate hatten zuletzt eine bundesweit einheitliche 2-G-Regel an den Unis eingefordert, während die Universitätengewerkschaft diese Idee als unverhältnismäßig abgelehnt hat.

"Die Universitäten wissen selbst am besten, was in ihrem Bereich sinnvoll und praktisch umsetzbar ist", verteidigte Seidler die Regelvielfalt. Es liege im Ermessen der einzelnen Rektorate, diese Entscheidung in Abstimmung mit internen Gremien festzulegen. Eine "One-Fits-All-Lösung" wäre angesichts der Unterschiede bei Größe, Räumlichkeiten, Unterrichtsformaten oder Anteil internationaler Studierender an den verschiedenen Unis "auch nicht im Interesse aller Beteiligten". Dazu komme, dass die Testkapazitäten in den einzelnen Bundesländern noch immer sehr unterschiedlich seien.

(APA)

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