Die Antworten des Gesundheitsministeriums auf die Fragen des Verfassungsgerichtshofs sind häufig vage – zumeist wegen nicht verfügbarer Daten bzw. Datenverknüpfungen.
Auswertungen, die Limitationen unterliegen – müssten die Antworten des Gesundheitsministeriums auf die Fragen des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit einem Satz beschrieben werden, würde sich dieser anbieten.
Zwar gehen die Referenten des Ministeriums auf rund 55 Seiten auf so manche Frage ausführlich ein („Die Presse“ berichtete) und beantworten einige von ihnen auch ganz konkret, etwa jene nach dem Durchschnittsalter der Verstorbenen mit Covid-19 als Todesursache – nämlich 82,8 Jahre, unter 15 Jahren ist kein einziges Kind dabei, zwischen 15 und 20 sowie 20 und 25 jeweils eine Person.