In Wien müssen sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung weiterhin freitesten. Der Vorschlag des Bundes wurde rechtlich als "reine Empfehlung“ klassifiziert, so die Begründung.
Wien wird die Möglichkeit der verkürzten Quarantäne nicht in Anspruch nehmen. Man bleibt bei der Variante, dass sich infizierte Personen ab dem fünften Tag der Absonderung freitesten können. Das teilte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Freitag mit.
Somit kommt in Wien nicht jene Regel zum Einsatz, wie sie der Bund verkündet hat. Sie sieht vor, dass Erkrankte, die zwei Tage lang keine Symptome mehr haben, schon nach fünf Tagen die Isolation beenden können, um in die Arbeit zu gehen. Und das auch ohne negativen Test. Für sie gilt weitere fünf Tage eine „Verkehrsbeschränkung“, also das Tragen einer FFP2-Maske im Kontakt mit anderen und das Meiden von Veranstaltungen.
Im Wiener Rathaus wurde diese Variante nach rechtlicher Prüfung als "reine Empfehlung" des Bundes und nicht als verpflichtende Vorgabe klassifiziert. Wien hatte, seit diese Maßnahme das erste Mal in den Raum gestellt wurde, Kritik daran geübt. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) meinte etwa, es komme "ganz sicher nicht infrage", infizierte Mitarbeiter wieder arbeiten zu lassen.
(APA/Red.)