Weisung

Strafsache „Fuchs“: Kritik am Vorgehen des Justizressorts

Johann Fuchs bei seinem Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss: Bei dieser Gelegenheit soll er falsch ausgesagt haben. Er bestreitet dies entschieden.
Johann Fuchs bei seinem Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss: Bei dieser Gelegenheit soll er falsch ausgesagt haben. Er bestreitet dies entschieden.APA/Herbert Neubauer
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Der Weisungsrat, das Beratergremium des Justizministeriums, war in die Endfassung des Strafantrags gegen Behördenleiter Johann Fuchs nicht voll eingebunden.

Zu jenem Strafantrag, der gegen den amtierenden Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, eingebracht worden ist, gibt es eine interessante Vorgeschichte: Der Weisungsrat, also jenes Gremium, das Justizministerin Alma Zadić (Grüne) berät, hat die Endfassung des Strafantrags nicht zur abschließenden Prüfung vorgelegt bekommen.

Wie berichtet hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Bestrafung des Behördenleiters gefordert – wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und falscher Beweisaussage. Konkret wird Fuchs angelastet, dem suspendierten Straflegistik-Sektionschef Christian Pilnacek mitgeteilt zu haben, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer anregte – und dass die Staatsanwalschaft Wien vorhatte diese Anzeige sofort ad acta zu legen. So kam es dann auch. Grund für das Vorgehen der WKStA war ein kritischer Artikel über eben diese Behörde. Zudem soll Fuchs vor dem Ibiza-U-Ausschuss falsch ausgesagt haben. Der Beschuldigte bestreitet beide Vorwürfe.

Die Entstehung des Strafantrags sorgt nun für heftige Kritik seitens des Anwalts von Fuchs, Martin Riedl: Das Papier sei unter „massiver Verletzung der Spielregeln“ zustande gekommen. Dies sei „äußerst bedenklich“.

„In einem Punkt nicht entsprochen"

Was war passiert? Der Weisungsrat hatte ursprünglich offenbar Bedenken hinsichtlich der Genehmigung des Strafantrags. Dabei soll es, wie „Kurier“ und „Tiroler Tageszeitung“ berichteten, um eine unzureichende Begründung des Amtsmissbrauchs-Vorwurfs gegangen sein. Eine erneuerte Fassung des Strafantrags wurde dann aber dem Rat nicht mehr vorgelegt.

Das Justizministerium betonte in einer schriftlichen Stellungnahme, die der Austria Presse Agentur vorliegt, dass kein Fall der obligatorischen Befassung durch den Weisungsrat vorgelegen sei, da dieser bereits zum Berichtsvorhaben gehört worden war.

„Der Weisungsrat hat sich zu allen Anklagepunkten geäußert und eine Aktenprüfung aufgetragen“, teilte des Ministerium weiter mit. Die zuständige Sektion habe daher die Akten geprüft. In einem Punkt sei den Äußerungen des Weisungsrats nicht entsprochen worden: „Hier hatte der Weisungsrat Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit der Beweiswürdigung der Staatsanwaltschaften.“ Die Sektion sei nach nochmaliger Prüfung des Aktes dem Standpunkt der untergeordneten Anklagebehörden gefolgt.

(m. s.)

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