Kann ein zum Teil rückwirkend erlassener Absonderungsbescheid einen Entschädigungsanspruch des Arbeitgebers begründen? Ja, entschied der VwGH.
Wien. Es passiert oft und führt immer wieder zu Unklarheiten – dass man bei einer Covid-Infektion erst nach Tagen den Absonderungsbescheid erhält. Aber ab wann gilt dann der Vergütungsanspruch für den Verdienstentgang – oder für die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber – laut Epidemiegesetz?
Damit hatte sich einmal mehr der Verwaltungsgerichtshof zu befassen (Ro 2022/03/0002). Es ging um eine Gemeindemitarbeiterin, die am 20. November 2020 Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Vier Tage später ordnete die Bezirkshauptmannschaft (BH) zunächst telefonisch die Quarantäne an, ebenfalls am 24. November erließ sie einen schriftlichen Absonderungsbescheid für den Zeitraum vom 20. bis zum 30. November.