Muss ein Dienstnehmer in Quarantäne und kann nicht arbeiten, bekommt der Dienstgeber vom Staat die Lohnkosten refundiert – das war bislang unumstritten. Eine höchstgerichtliche Entscheidung wirft hier jedoch ungeahnte Fragen auf.
Niemand wünscht es sich, viele mussten da dennoch schon durch – und waren nach einem positiven Covid-Test in Quarantäne. Aber so belastend das ist, zumindest in finanzieller Hinsicht sollte es für die meisten kein Problem darstellen: Arbeitnehmer erhalten eine Vergütung in Höhe ihres bisherigen Entgelts. Und Arbeitgeber, die diese Vergütung auszuzahlen haben, bekommen die Kosten vom Staat refundiert. Zumindest lautet so die bislang unstrittige Rechtsansicht.
„Wird ein Dienstnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt, hat der Dienstgeber aufgrund der Bestimmungen des Epidemiegesetzes das Entgelt weiterzuzahlen. Er hat allerdings gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten“, schreibt etwa die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) auf ihrer Homepage. Auch andere Infos im Web laufen auf dasselbe hinaus. Und die bisherige Judikatur zu Detailfragen basiert sichtlich ebenfalls auf dieser Rechtsmeinung.