Verurteilt

Geldstrafe für Chef-Ankläger Fuchs

Johann Fuchs (li.) mit Anwalt Martin Riedl.
Johann Fuchs (li.) mit Anwalt Martin Riedl.APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, erhielt 72.000 Euro Geldstrafe.

Der in Innsbruck geführte Strafprozess gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, Johann Fuchs, endete Mittwochnachmittag mit einem Schuldspruch in beiden Anklagepunkten. Und der Verhängung einer Geldstrafe in der Höhe von 72.000 Euro.

Das kam insofern überraschend, als das Wiener Parallelverfahren gegen den suspendierten Justizministeriums-Sektionschef Christian Pilnacek mit einem rechtskräftigen Freispruch zu Ende gegangen war. In beiden Prozessen waren die Vorwürfe sehr ähnlich gelagert.

Fuchs musste sich wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verantworten. Um ein objektives Verfahren zu gewährleisten, fand die Verhandlung nicht in Wien (wo Fuchs tätig ist), sondern in Tirol statt. Der Topjurist soll im Dezember 2020 Informationen zu einer Üble Nachrede-Anzeige gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer an Pilnacek weitergegeben haben. Die Journalistin hatte einen kritischen Artikel über die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geschrieben, woraufhin diese Behörde die Staatsanwaltschaft Wien eingeschaltet hatte. Letztere sah aber keinerlei Grund für eine Verfolgung.

„Ich hätte das dürfen"

Fuchs bestritt nun die Weitergabe der Informationen. Selbst wenn er es getan hätte, „hätte ich auch kein Problem hier zu sagen, dass ich ihm die Dokumente geschickt habe, weil ich der Meinung bin, dass ich das dürfen hätte“ – dies hatte der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag erklärt.
Zweiter Vorwurf: Fuchs soll im Ibiza-Untersuchungsausschuss im März 2021 falsch ausgesagt haben. Indem er angab, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben. Auch dazu bekannte sich der OStA-Chef nicht schuldig.

Richterin Andrea Steffan hielt diese Verantwortung für unglaubwürdig. Und sprach Fuchs schuldig. Rechtskräftig ist dieser Schuldspruch aber noch nicht. Der Chef-Ankläger meldete volle Berufung an. Welche dienstlichen Konsequenzen das Urteil haben könnte, wollte man im Justizressort auf „Presse“-Anfrage nicht kommentieren. Denn: Das Strafverfahren laufe noch und das Disziplinarverfahren sei ebenfalls noch offen.

Pilnacek war am Mittwoch als Zeuge geladen. Er verweigerte aber unter Verweis auf ein gegen ihn immer noch anhängiges Disziplinarverfahren die Aussage. Der Sektionschef wurde voriges Jahr in derselben Sache rechtskräftig freigesprochen. Ihm war ebenfalls Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen worden. Sein Prozess fand in Wien statt.

Ganz andere Beurteilung bei Pilnacek

Man legte ihm zur Last, dass er das ihm zugetragene Vorgehen der WKStA (die Anzeige wegen des „Presse“-Artikels) wiederum einer „Kurier“-Redakteurin „gesteckt“ habe. Dieser Vorwurf ergab sich aus einem entsprechenden Chat. Mit ebendiesem habe er aber keinen Einfluss auf staatliche Entscheidungen nehmen wollen, sagte er. Vielmehr habe er aufzeigen wollen, „wie die WKStA mit Kritik umgeht“. Zumal er im Verhalten der Behörde „einen Anschlag auf die Medienfreiheit“ erblickt habe.

Die Wiener Richterin urteilte damals, dass Pilnacek sehr wohl ein Amtsgeheimnis weitergegeben habe, allerdings seien weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden. Somit sei der Tatbestand objektiv nicht erfüllt – zudem habe Pilnacek auch gar nicht den Vorsatz gehabt die Interessen anderer zu verletzen. Dies waren die Gründe für den Pilnacek-Freispruch. Dass mit diesem Urteil auch die Weichen für den Fuchs-Prozess gestellt waren, sollte sich am Mittwochnachmittag als Irrtum erweisen.

Wie es nun mit Fuchs disziplinär weitergeht, bliebt abzuwarten. Zuletzt hatte es an dieser Front eine bemerkenswerte Entwicklung gegeben: Fuchs war auf Betreiben des Justizministeriums suspendiert worden. Der Oberste Gerichtshof hatte diese Maßnahme aber aufgehoben. Eine neuerliche Suspendierung ist aufgrund des OGH-Entscheids wohl nicht möglich, da die Höchstrichter – soweit bekannt wurde (es handelt sich ja um ein geheimes Verfahren) – die Vorwürfe als zu wenig schwerwiegend erachteten, um eine Suspendierung aus dienstlichen Gründen zu rechtfertigen.

Sollte die nunmehr verhängte Geldstrafe rechtskräftig werden, lebt das Disziplinarverfahren wieder auf. Verschiedene Sanktionen, von der Rüge bis zur Geldbuße, ja sogar bis hin zu einer Entlassung, sind möglich.

(m. s./APA)

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