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Viel Wirbel um die Google-Schriften: Was steckt dahinter?

Werden auf Websites Schriften von fremden Servern eingebunden, tun sich Rechtsfragen auf.
Werden auf Websites Schriften von fremden Servern eingebunden, tun sich Rechtsfragen auf.(c) Marin Goleminov
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Viele Websitebetreiber, die sogenannte Google-Fonts verwenden, haben Abmahnbriefe bekommen, auch Schadenersatz wird verlangt. Kann das rechtens sein? Und wie lassen sich solche Schriften risikolos nutzen?

Wien. Die Abmahnwelle rollte, die Aufregung war groß. Die Folge war ein veritabler Konflikt zwischen Anwälten. Darum soll es hier jedoch nicht gehen, sondern um die rechtlichen Aspekte: Was steckt hinter den Querelen um die Google-Fonts? Und wie können Websitebetreiber solche Schriften – die es nicht nur von Google gibt – ohne rechtliches Risiko nützen? Eine abschließende Beurteilung aller Facetten ist zwar längst noch nicht möglich. Hier dennoch der Versuch einer rechtlichen Einordnung.

1 Die Schriften sind doch gratis nutzbar – wieso dann Abmahnungen?

Die Gratisnutzung der Google-Fonts durch Websitebetreiber ist nicht das Problem, es geht nicht um Lizenzrechte. Die Frage ist vielmehr, ob der Schutz von Daten jener Personen verletzt wird, die solche Websites besuchen: Falls die Schriften nicht auf den lokalen Server des Websitebetreibers heruntergeladen wurden, sondern die Einbindung über einen Server von Google erfolgt, landen nämlich auch die IP-Adressen der User auf diesem Server. Das Landgericht München hat in einem Fall entschieden, dass Websitebetreiber sich dafür nicht auf ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne der DSGVO berufen können, und einem Betroffenen 100 Euro Entschädigung zugesprochen.

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