Menschenrechte

EU-Verbot für Produkte aus Zwangsarbeit naht

Rund 27 Millionen Menschen arbeiten weltweit unter sklavereiartigen Bedingungen. Eine neue EU-Verordnung soll diesem Übel entgegentreten.

Die Europäische Kommission wird am Dienstag einen Vorschlag für eine EU-Verordnung vorlegen, welche den Import von Waren, die von Zwangsarbeitern hergestellt wurden, verbietet. Der Entwurf dieses Gesetzestextes wurde am Wochenende an mehrere internationale Medien weitergegeben, ihre Berichte über die Wirkungsweise dieses Verbots decken sich: wenn eine nationale Behörde (beispielsweise der Zoll) einen Hinweis aus der Zivilgesellschaft oder von einer Gewerkschaftsorganisation erhält, dass ein bestimmtes Produkt unter sklavereiartigen Umständen gefertigt wird, soll sie dem nachgehen und gegebenenfalls dem importierenden Unternehmen auftragen, die Ware binnen höchstens sechs Wochen aus dem Verkehr zu nehmen. Zudem soll dann der weitere Import neuer Lieferungen untersagt werden. Die Beweislast für den Tatbestand der Zwangsarbeit liegt bei der Behörde. Will allerdings ein Unternehmen das Importverbot eines Produkts aufheben, muss es sich freibeweisen, und zwar entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Das Europaparlament war die treibende Kraft hinter diesem Vorschlag, denn ursprünglich hatte Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission und Handelskommissar, so ein Verbot für unmachbar erklärt. Die USA führen vor, dass das sehr wohl möglich ist, wenn man den politischen Willen dazu hat. Am 21. Dezember vorigen Jahres ratifizierte US-Präsident Joe Biden den Uyghur Forced Labor Prevention Act, der den massenhaften Missbrauch der muslimischen Volksgruppe der Uiguren in der westchinesischen Provinz Xinjiang eindämmen soll.

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