Der Antrag auf eine U-Kommission, welche die Turbulenzen rund um die Wien Energie aufarbeiten soll, wird zugelassen. Damit beginnt allerdings erst ein langer juristischer Streit.
Der Antrag für die Einsetzung einer gemeinderätlichen Untersuchungskommission zur Causa Wien Energie sei eingelangt. Dieser werde bis Freitag rechtlich geprüft, erklärt der Vorsitzende des Wiener Gemeinderats, Thomas Reindl (SPÖ) der „Presse“.
Sonst hüllt er sich in Schweigen. Ob der türkis-blaue Antrag bei der nächsten Gemeinderatssitzung genau so beschlossen wird, wie er eingebracht wurde, bleibt durch die noch laufende rechtliche Prüfung offen.
Grundsätzlich ist das Prozedere klar geregelt: Die Einsetzung eines U-Ausschusses ist ein Minderheitenrecht, das in der Stadtverfassung verankert ist. Und über diese dürfte (im Zuge des Ausschusses) noch reichlich gestritten werden. Können doch viele rechtliche Details juristisch unterschiedlich interpretiert werden. Theoretisch könnte der türkis-blaue Antrag wegen juristischer Themenverfehlung zur Abstimmung nicht zugelassen werden.