Morgenglosse

Der Präsident des Nationalrats ist kein König

Wolfgang Sobotka hat nach geltendem Recht keine Abwahl zu fürchten.
Wolfgang Sobotka hat nach geltendem Recht keine Abwahl zu fürchten.APA/ROLAND SCHLAGER
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Der Vorsitzende sollte abgewählt werden können - wie andere demokratisch gewählte Vertreter auch.

Vertrauen die Abgeordneten dem Kanzler nicht, können sie ihn per Misstrauensantrag loswerden. Selbst der Bundespräsident kann abgesetzt werden: Das Parlament müsste dafür eine Volksabstimmung ansetzen. Aber eine Abwahlmöglichkeit für ihre eigenen drei Nationalratspräsidenten haben die Abgeordneten nicht. Warum eigentlich?

Eine Frage, die sich nach den Vorwürfen gegen Wolfgang Sobotka (ÖVP) erneut stellt. Vor zehn Jahren gab es diese Debatte wegen Martin Graf (FPÖ), dem früheren Dritten Nationalratspräsidenten. Tatsächlich sollte man einen Nationalratspräsidenten nie zu leicht absetzen können, damit er nicht bei jedem Streit um sein Amt fürchten muss. Aber ein Nationalratspräsident ist auch kein König. Warum sollten ihn die Mandatare nicht – etwa per Zweidrittelmehrheit – absetzen dürfen?

Eine solche Änderung der Regeln (dafür ist selbst eine Zweidrittelmehrheit nötig) wäre sinnvoll. Unabhängig davon, ob sich danach die Mehrheit für eine Abwahl Sobotkas finden ließe. Als es einst um einen FPÖ-Präsidenten ging, traten schon mehrere Politiker für eine Abwahlmöglichkeit von Nationalratspräsidenten ein. Ein Fan der Idee war übrigens auch Michael Spindelegger, damals ÖVP-Chef und „Entdecker“ von Sebastian Kurz, dem wiederum Sobotka sein heutiges Amt verdankt.

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