Die Antikorruptionsjäger sind mit den Einvernahmen des Ex-Finanzgeneralsekretärs noch nicht fertig. Damit der U-Ausschuss mit seiner Befragung die Ermittlungen nicht gefährdet, will die Justiz mit dem Parlament einen Rahmen abstecken. Das dürfte kompliziert werden.
Der U-Ausschuss wird am 3. November einen lang ersehnten Gast begrüßen: Ex-Finanzgeneralsekretär Thomas Schmid. Die Justiz legt nun ein Veto ein und bittet um Konsultation, damit Ermittlungen nicht behindert werden. Parlament und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) müssen jetzt gemeinsam einen Rahmen abstecken, in dem die Befragung stattfinden kann, ohne dass man sich gegenseitig zu sehr ins Gehege kommt.
Der WKStA kam die Vorladung Schmids inklusive Festnahmeanordnung durch das Parlament denkbar ungelegen. Immerhin befragte man gerade ganz im Geheimen den mutmaßlichen Kronzeugen in Spe - und war noch nicht fertig damit. Was sollte man tun? Melden, dass mit Schmid Termine bei der Behörde geplant waren? Damit hätten alle geahnt, was im Busch war, das hätte die Ermittlungen gefährdet. Schmid seinerseits hatte nach dieser Aktion wohl auch nur wenig Motivation nach Österreich einzureisen, um sich nach seiner Aussage verhaften zu lassen. Übrigens ist der Beschluss noch nicht aufgehoben, obwohl Schmid sein Kommen zugesagt hat. Theoretisch müsste ihn ein Polizist, der ihn zufällig trifft, im Parlament vorführen - in Handschellen, was für Schmid fatale Bilder erzeugen würde.