Die Verfassungsrichter sollen entscheiden, was Thomas Schmid im Untersuchungsausschuss gefragt werden darf.
Es ist einer der Höhepunkte in diesem Untersuchungsausschuss. Nach seiner Aussage vor der Korruptionsstaatsanwaltschaft, in der er Ex-Kanzler Sebastian Kurz schwer belastete, kommt Thomas Schmid heute in den ÖVP-U-Ausschuss, nachdem er eine Ladung monatelang verweigert hatte. Im Vorfeld gab es einen Disput zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und ÖVP zu der Frage, zu welchen Themen Schmid aussagen muss. Justizministerin Alma Zadic hat sich am Mittwoch eingeschaltet und will den Verfassungsgerichtshof entscheiden lassen.
Was genau sollen die Verfassungsrichter nun entscheiden?
Die Staatsanwälte wollten die Themen der Befragung einschränken auf jene Gebiete, in denen die Einvernahmen bereits abgeschlossen sind. Die Begründung: Anderenfalls wären die Ermittlungen gefährdet. Schon allein die Frage an Schmid, welche Straftaten ihm bekannt sind, würde sämtliche zukünftige Ermittlungen dazu gefährden, heißt es aus dem Justizministerium. Derartige Absprachen zwischen Justiz und Parlament sind üblich, sie haben öfter in Form eines „Konsultationsmechanismus“ stattgefunden. Diesmal allerdings verweigert die ÖVP eine Vereinbarung. Man will sich das Fragerecht nicht beschränken lassen und argumentiert damit, dass das Parlament die Verwaltung zu kontrollieren habe und nicht umgekehrt.