Kurzzeitvermietung

Transparenz für Airbnb

Spanish villa with portrait of cat
Spanish villa with portrait of catGetty Images
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Wer Wohnung oder Haus kurzfristig an Touristen vermietet, soll sich künftig nach EU-weit einheitlichen Regeln registrieren müssen.

Wer vermietet was wo: Diese grundsätzlichen Angaben über kurzfristig vermietete Unterkünfte liegen vielerorts nur lückenhaft vor. Das schafft für Reisende, die dem Risiko betrügerischer Vermieter ausgesetzt sind, ebenso Probleme wie für jene Gemeinden, die zum Opfer ihres touristischen Reizes wurden und deutliche Anteile ihres Bestandes an Mietwohnungen vom Markt verschwinden sehen, weil es für die Eigentümer lukrativer ist, sie über Airbnb, Booking oder andere Plattformen zu vermieten. Jahrelang hat die Europäische Kommission im Umgang mit diesen Unternehmen auf das Prinzip des guten Zuredens gesetzt. Doch weder eine Mitteilung aus dem Jahr 2016 noch ein Verhaltenskatalog zwei Jahre darauf waren zufriedenstellend. Diese „sanften Zugänge“ seien „nicht zufriedenstellend“ gewesen, hält sie in ihrem am Montag vorgestellten Gesetzesvorschlag fest.

Der sieht künftig unionsweit verpflichtende Vorschriften für die Registrierung von kurzfristig vermieteten Unterkünften vor. Wer eine Wohnung oder ein Haus mittels einer Internetplattform als zeitweilige Unterkunft anbietet, soll eine persönliche Registrierungsnummer beantragen müssen und folgende Daten an die jeweils zuständigen Behörden liefern: die Adresse der Unterkunft, ihre Beschaffenheit, den Umstand, ob sie Teil des Haupt- oder Nebenwohnsitzes des Vermieters ist, die maximale Zahl an Gästen, die hier logieren können, ferner seinen Namen, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse und, falls es sich um eine juristische Person handelt, den Sitz und die vertretungsbefugten Personen kraft Firmenbuch.

„Übertourismus“ mildern

All diese Daten müssen die Vermieter digital in regelmäßigen Abständen an die zuständige Behörde melden. Bei Unterlassen oder Zuwiderhandeln sollen die Mitgliedstaaten entsprechende Sanktionen ausformulieren.

Welches Problem will die Kommission damit lösen? Erstens möchte die Kommission den Wildwuchs an lokalen und nationalen Datenerfassungen bereinigen. Das wäre im Interesse der Plattformen, weil sie dann EU-weit Daten nach einheitlichem Format erfassen und abliefern würden anstelle von „unkoordinierter Datenanfragen“. Zweitens wäre den Reisenden geholfen, indem die Zahl illegaler Angebote sinken würde. Drittens wäre es im Sinn jener Gemeinden, in denen zu viel Tourismus dieser Form die Verfügbarkeit leistbaren Wohnraums begrenzt. Sie erhielten dadurch „erhöhte Fähigkeit, die negativen Externalitäten kurzfristig vermieteter Unterkünfte zu erfassen und zu mildern“.

Bis das so weit ist, wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Die neuen Transparenzregeln sollen erst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gelten. Und wann das der Fall ist, steht noch in den Sternen.

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