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Die Tücken der Term Sheets: Lieber nicht zu viel festschreiben

Grundsätzlich ist man sich einig - aber wie viel Spielraum bleibt für rechtliche Details?
Grundsätzlich ist man sich einig - aber wie viel Spielraum bleibt für rechtliche Details? (c) Marin Goleminov
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In Vorverhandlungen für Verträge sitzen oft anfangs keine Juristen mit am Tisch, schließlich will man sich nicht gleich im Kleingedruckten verlieren. Sie zu spät an Bord zu holen, hat sich aber mitunter schon gerächt.

Wien. Ganz von der Hand zu weisen ist es nicht: Wenn Juristinnen und Juristen mit am Tisch sitzen, werden Verhandlungen oft mühsam. Denn juristische Debatten drehen sich oft sehr bald ums Kleingedruckte. Die Praxis, in ersten Verhandlungsrunden für geplante Deals solche Details noch ausklammern zu wollen, hat schon ihre guten Gründe.

Freilich hat sie auch ihre Tücken – und kann den erst später an Bord geholten Rechtsexperten einiges aufzulösen geben. Denn die in solchen ersten Runden ausverhandelten Eckpunkte eines geplanten Deals werden dann üblicherweise verschriftlicht – was zwar grundsätzlich sinnvoll ist, aber mitunter erst recht Gründe für endlose Diskussionen liefern kann. Oft stehe in einem solchen „Term Sheet“ schon alles Wesentliche drin, damit verbaue man sich eventuell die Möglichkeit, aus einem Deal „noch mehr herauszuholen“, warnen die Bank- und Finanzrechtsexperten Alexander Schultmeyer und Michail Fouzailov (beide aus der Kanzlei DLA Piper) im Gespräch mit der „Presse“.

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