Menschenrechte

Türkise Verwirrung um die EMRK

Die ÖVP tritt für die „unveränderte Geltung“ der EMRK ein – und will sie gleichzeitig ändern.

Wien. Es war der verwirrende Schlusspunkt einer verwirrenden Woche: Am Donnerstag unterstützte die ÖVP im Nationalrat einen Antrag der SPÖ, in dem die Regierung aufgefordert wird, „sich vollumfassend zu der EMRK zu bekennen“ und für deren „unveränderte Geltung einzutreten“.



Auch ÖVP-Klubobmann August Wöginger war dafür, der zuletzt die „Überarbeitung“ der Menschenrechtskonvention (EMRK) gefordert hatte und dafür Bundesländer-Applaus bekam. Europa- und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) versuchte am Freitag auf Ö1 den Widerspruch zu glätten: Niemand in der ÖVP habe „jemals am Menschenrechtskatalog rütteln wollen“. Fakt ist aber: Mehrere ÖVP-Vertreter woll(t)en die EMRK ändern. Denn wenn der steirische Landeschef, Christopher Drexler, eine „Neukodifikation“ fordert, bedeutet das laut Verfassungsrechtsexperten Karl Stöger (Uni Wien) „eine Änderung der EMRK“. Das gelte auch für Eingriffe in deren Zusatzprotokolle, die der Wiener ÖVP-Chef Karl Mahrer kritisierte.

Implizit gilt das auch für die Forderung, hinter der auch Edtstadtler steht, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Europäischen Gerichtshofs „realitätsnäher“ werden möge: Eine Änderung der Rechtsprechung sei politisch nur durch eine Änderung des Dokuments zu erreichen, so Stöger. „Gerichte sind nicht dazu da, politische Wünsche zu erfüllen.“ Änderungen der Auslegung könnten sich daher nur durch den internen Diskurs der Gerichte ergeben – „und der findet statt“. (uw)

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