Rechnungshof-Bericht

Rechnungshof kritisiert Mülltrennung von Verpackungen

MISTPLATZ
MISTPLATZ(c) PEROUTKA Guenther / WB (PEROUTKA Guenther / WB)
  • Drucken

Der Rechnungshof hat das System zur Abfall-Sammlung ordentlich gerupft. Es gibt zahlreiche Kritikpunkte. Etwa: Sie sei zu „komplex“.

Bei der Prüfung der Sammlung von Verpackungsmüll hat der Rechnungshof die grundsätzliche Fragestellung mangels Arbeitsauftrags nicht gestellt und lediglich angedeutet: „Kunststoff wird aus nicht nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und findet als Verpackung oder in Einwegprodukten nur einmalig Verwendung.“ Dieser eine Satz steht einsam, der Rechnungshof hat nicht geprüft, ob der Einsatz von Kunststoff überhaupt sinnvoll ist.

Befasst, und das ausführlich, hat sich der Rechnungshof mit der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen aus Kunststoff. Das System sei „hochkomplex“ und das meinen die Prüferinnen nicht als Lob.

Bevor auf die einzelnen Kritikpunkte einzugehen ist, ein kurzer Blick auf die lange Geschichte des Verpackungsmülls, der seinen ersten Auftritt auf der politischen Bühne Anfang der 1990er Jahre erlebte, als das Abfallwirtschaftsgesetz beschlossen wurde. Die damals wichtigste Umsetzung folgte dann bald: die Verpackungsverordnung. Wirtschaft und Handel wehrten sich mit allen Mitteln gegen strenge Sammelquoten und Pfandlösungen. Zuviel Anreiz für Mehrverpackungen sollte nicht sein.

Solche Anreize kommen mit einer Verspätung von fast einem Vierteljahrhundert: 2025 wird es Pfand und strengere Sammelquoten geben – möglich wurde dies durch ein unerwartetes Umschwenken des Handels.

„Nach Ansicht der Prüferinnen und Prüfer waren die gesetzlichen Bestimmungen für die vielen Akteure …. schwer zu fassen“, meint der Rechnungshof. Die Komplexität erschwere die korrekte Entsorgung. Die 2021 verabschiedet Novelle, die unter anderem die Pfandlösung einführt, wird ausdrücklich als richtige Richtung gelobt, ist wohl aber noch nicht der ganze Weg.

Fast ein Drittel Trittbrettfahrer

Besonderer Dorn im Auge der kritischen Prüfinstanz ist der Umstand, dass es nicht wenige „Trittbrettfahrer“ gebe – „In-Verkehr-Setzer“ von Kunststoffverpackungen, die den Mist nicht selbst „entsorgen“ und dennoch nicht – oder nur unvollständig – bei einem Sammel- und Verwertungssystem lizensieren. Also: nicht oder zu wenig dafür zahlen. Die Trittbrettfahrer haben ein nicht zu vernachlässigendes Ausmaß: Bei Haushaltsverpackungen lag zwischen 2016 und 2020 deren Prozentsatz bei 22 bis 27 Prozent, bei den gewerblichen Verpackungen sogar bei 25 bis 31 Prozent. Kritisiert wird außerdem, dass es nur wenig Verfahren bei Verstößen gebe und die Höhe der Strafen sei zu gering.

Im Jahr 2020 wurden lediglich rund 58 Prozent der Haushaltsverpackungen aus Kunststoff getrennt erfasst, bei den gewerblichen Verpackungen waren es bloß 33 Prozent. „Daher weist der Rechnungshof auf den erheblichen Handlungsbedarf zur Steigerung der getrennten Sammlung hin.“

Der Rechnungshof gibt fünf „zentrale Empfehlungen":

  • Das Ministerium solle sich für weitere Möglichkeiten zur Vereinfachung der rechtlichen Vorgaben für die Entsorgung von Verpackungsabfällen einsetzen, Kontrollen seien zu erleichtern;
  • Rahmenbedingungen und Anreizsysteme seien auszuarbeiten, um recyclingfähige Verpackungen zu fördern;
  • Das Ministerium solle im Bereich der Aufsicht verstärkt tätig werden, um die getrennte Sammlung der Verpackungen deutlich zu intensivieren und die unionsrechtlichen Zielwerte zu erreichen;
  • Eine wirksame und ausreichend dimensionierte Kontrolle der Einhaltung der Verpackungsverordnung sei sicherzustellen. Dies könne durch Fokussierung der Kontrollen auf Trittbrettfahrer, eine Erhöhung der eingesetzten Ressourcen im Ministerium für mehr Kontrollen sowie eine konsequente Verfahrensführung samt effektiver Nachkontrolle erfolgen;
  • Schließlich regt der RH an, dass ein Konzept zur Information von Unternehmen entwickelt werde, um diese über ihre Rechte und Pflichten als In–Verkehr–Setzer von Verpackungen zu informieren.

Beinahe aufatmend reagiert das für Abfall zuständige Umwelt- und Klimaministerium. Aufatmend, weil es in der Vergangenheit oft vom Wirtschaftsressort ausgebremst worden ist, nun aber vom RH Rückendeckung bekommt.

Im Statement eines Pressesprechers des Umwelt- und Klimaministeriums heißt es: „Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht zahlreiche Empfehlungen für die Verbesserung der Sammlung von Verpackungen auf. Viele davon – etwa zur Steigerung der getrennten Sammlung oder auch zur Verringerung der Trittbrettfahrerquote – wurden bereits mit der Novelle der Verpackungsverordnung im vergangenen Jahr umgesetzt. Ein Beispiel dafür ist die österreichweite Vereinheitlichung der Kunststoffverpackungssammlung 1.1.2023. Dadurch erwarten wir uns auch eine wesentliche Steigerung der Sammelmengen und Recyclingquoten.“

Und schließlich: „Viele der Regelungen im Bereich der Sammlung sind durch die EU vorgegeben – hier erwarten wir in den nächsten Tagen einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung.“ Zum Schluss wird der Rechnungshof gelobt: „Grundsätzlich sehen wir eine Vereinfachung der Regelungen und auch eine Registrierungspflicht für In-Verkehr-Setzer für Verpackungen als sinnvoll an.“

>> Der Rechnungshofbericht im Volltext

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Das Plastiksammeln wird österreichweit einheitlich. Das Sammeln von Metall nicht.
Plastik

Mülltrennen wird einheitlich – und doch nicht

Ab 1. Jänner 2023 wird Kunststoffmüll in Österreich einheitlich gesammelt. Und trotzdem kommt nicht in jede Gelbe Tonne das Gleiche hinein.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.