Prozess

Prozess wegen Raufhandels: RAF Camora freigesprochen

Ein Kurzauftritt vor Gericht: RAF Camora (li.) mit seinem Anwalt Philipp Wolm.
Ein Kurzauftritt vor Gericht: RAF Camora (li.) mit seinem Anwalt Philipp Wolm.(c) APA
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Der Rapper und zwei weitere Männer waren wegen eines Raufhandels bei einem Wiener Würstelstand angeklagt. Raphael Ragucci, besser bekannt als RAF Camora, wurde rechtskräftig freigesprochen.

Am Freitag hatte der Rapper RAF Camora einen ungewöhnlichen Auftritt. Der 38-Jährige, der erst vorige Woche in der Wiener Stadthalle auf der Bühne stand, musste ins Straflandesgericht Wien wechseln: Er war Beschuldigter in einem Prozess wegen Raufhandels. Raphael Ragucci, wie der Rapper mit bürgerlichem Namen heißt, und ein weiterer Angeklagter wurden allerdings freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der dritte Angeklagte erschien aus Krankheitsgründen nicht vor Gericht. Laut seiner Anwältin ist bei ihm ein Covid-Schnelltest positiv.

Der in Wien-Rudolfsheim-Fünfhaus aufgewachsene Hip-Hop-Künstler fuhr im schwarzen Lamborghini direkt vom Flughafen zum Landesgericht Wien und stieg im Prada-Mantel aus. Er sollte laut Anklage gemeinsam mit zwei weiteren Männern, mit A. (23) und M. (36), am 17. Juni dieses Jahres in Wien-Leopoldstadt auf den Angestellten eines Würstelstandes losgegangen sein, weil dieser spätnachts nicht mehr den gewünschten Imbiss zubereiten wollte. Laut Strafantrag soll das Opfer geschlagen und getreten worden sein. Die Folge, laut dem Papier der Staatsanwaltschaft Wien: „mehrere Prellungen im Bereich des Unterarms, eine Schwellung und eine leichte Blutung am linken Ohr sowie mehrere Hämatome“.

Der mit mehreren Hip-Hop-Awards ausgezeichnete Musiker („500 PS“, „Kokain“, „Vendetta“) bekannte sich nicht schuldig. Verteidiger Philipp Wolm sagte vor Gericht: „Wir wissen gar nicht, warum wir die Ehre haben, heute hier zu sein.“

Auch der zweite Beschuldigte, M., verteidigt von Klaus Ainedter, konnte sich den Strafantrag nicht erklären. Er sei damals nur streitschlichtend aufgetreten. Auch er sollte schlussendlich freigesprochen werden.

Der Rapper selbst sagte dem Richter, der Würstelstandverkäufer sei „auf jedem Fall mit dem Messer gekommen“. Weiter: „Ich dachte: O. k., krass, das ist zuviel.“ Und: „Wenn er nicht Stress gesucht hätte, wäre er nicht mit dem Messer rausgekommen. Der war aggressiv, der war auf jeden Fall on fire.“ Die Szenen hatten sich abgespielt, weil RAF Camora und Teile seiner Crew nach einem Videodreh im Wiener Prater Hunger bekommen hatten und sich bei dem Würstelstand stärken wollten.   

Auf den Einwand des Richters, dass laut Zeugenangaben der Würstelstand-Mann gegen drei Leute gerauft habe, sagte der Rapper: „Er war auf jeden Fall mutig, das muss man schon sagen."

Letztendlich meinte der Richter, das vorliegende Material reiche bei weitem nicht für einen Schuldspruch. Zuvor hatte sogar die Staatsanwältin einen Freispruch befürwortet. Warum der Prozess im Rahmen der Ermittlungen derart schlecht vorbereitet wurde, dass am Schluss bei den beiden erschienenen Beschuldigten nichts übrig blieb, müssen nun Polizei und Anklagebehörde beantworten.

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