Sozialleistung

Kindergeld auch im Ausland beziehen?

Ein höchstrichterliches Urteil zum Kindergeld sorgt für Diskussionen.
Ein höchstrichterliches Urteil zum Kindergeld sorgt für Diskussionen.APA/dpa/Julian Stratenschulte
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Das Außenministerium will Erleichterungen für Mitarbeiter in österreichischen Vertretungen.

Man unterstütze das Anliegen, dass Österreicher im Ausland Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben sollten, wenn sie dort im Auftrag des Außenministeriums oder anderer Ressorts tätig sind. Das erklärte das Außenministerium am Montag auf Frage der „Presse“ zu einer möglichen Gesetzesänderung.

Anlass ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), laut dem eine bei einem österreichischen Generalkonsulat in China tätige Frau kein Kindergeld erhält. Die Österreicherin wollte ihr Kind im Jahr 2020 im Inland bekommen und ihre Karenzzeit hier verbringen. In den Wirren der Coronapandemie änderte sie ihre Pläne ab: Die Frau brachte das Kind in China zur Welt und blieb mit ihm und ihrem chinesischen Ehemann in der Volksrepublik. Der OGH verwies aber auf das Gesetz, laut dem es Kindergeld nur gibt, wenn der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben. Das sei bei der Frau nicht der Fall, also bekomme sie auch kein Kindergeld, selbst wenn sie die Karenzzeit ursprünglich im Inland verbringen wollte (das „Presse“-Rechtspanorama berichtete am Montag).

„Im Interesse junger Eltern“

Das konkrete Urteil will das Außenministerium nicht kommentieren. Eine Sprecherin macht aber klar: „Eine tragfähige Lösung wäre im Interesse der oftmals jungen Eltern, die ihren Dienst im Ausland leisten.“ Denn Sozialleistungen des Gaststaats gebe es für sie nicht. Und „der familienpolitische Anreiz, die Leistungen junger Mütter und Väter für die Gesellschaft zu honorieren, sollte auch für Bedienstete und ihre Familien im Ausland gelten“.

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