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Prozess gegen Oberstaatsanwaltschaft-Chef Fuchs im März

Oberstaatsanwalt Johann Fuchs
Oberstaatsanwalt Johann FuchsAPA/EXPA/JOHANN GRODER
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Am 14. März wird in Innsbruck wegen des Verdachts auf Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage neu verhandelt.

Nach der Aufhebung der Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck durch das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft Johann Fuchs steht nun ein Prozesstermin fest. Am 14. März wird am Innsbrucker Landesgericht wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss neu verhandelt, sagte Gerichtssprecherin Birgit Fink am Freitag.

Es sei derzeit nur die Einvernahme von Fuchs geplant, Zeugen wurden nicht geladen. Fuchs hatte gegen das Urteil des Landesgerichts Berufung eingelegt. Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Im U-Ausschuss sagte Fuchs dazu, sich nicht erinnern zu können, Aktenteile an Pilnacek weitergegeben zu haben.

Das Landesgericht schenkte Fuchs bei der Verhandlung im Sommer vergangenen Jahres keinen Glauben. Das OLG führte nun aber eine mangelnde Begründung im Urteil und gegenteilige Beweisergebnisse ins Treffen. Außerdem sei ein Aussagenotstand im U-Ausschuss erneut zu prüfen.

(APA)

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