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Freispruch für OStA-Leiter Fuchs in Amtsgeheimnis-Prozess

Oberstaatsanwalt Johann Fuchs
Oberstaatsanwalt Johann Fuchs APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien musste sich erneut vor Gericht verantworten. Das Gericht sah keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt.

Der Leiter der OStA Wien, Johann Fuchs, ist am Dienstag in der Neuauflage seines Prozesses vor dem Innsbrucker Landesgericht freigesprochen worden. Ihm wurde Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss vorgeworfen. Im vergangenen Sommer war Fuchs in erster Instanz schuldig gesprochen und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob den Schuldspruch aber auf. Daher musste die Causa neu verhandelt werden.

Für den Richter war zwar die Weitergabe von Dokumenten über eine Anzeige gegen eine ehemalige "Presse"-Redakteurin durch Fuchs an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek erwiesen. Dass er mit ihm darüber gesprochen hatte, räumte Fuchs selbst ein. Allerdings sah das Gericht dadurch keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt, die Handlung sei auch dazu nicht geeignet gewesen.

Im zweiten Anklagepunkt - der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, wo Fuchs angegeben hatte, sich an die Weitergabe der Dokumente nicht mehr erinnern zu können - stellte das Gericht nun einen Aussagenotstand fest. Zum Zeitpunkt der Aussage im Jahr 2021 seien zahlreiche Anzeigen gegen den Angeklagten vorgelegen, zudem sei ein Ermittlungsverfahren gelaufen. "Er hat mit seinen Aussagen versucht, die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung von ihm abzuwenden", hieß es in der Urteilsbegründung.

Der Staatsanwalt meldete volle Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Verteidiger Martin Riedl sagte im Anschluss gegenüber Journalisten, dass er das nunmehrige Urteil erwartet habe und einer Berufung keine Chancen einräume. Solange das Verfahren laufe, sei auch ein disziplinarrechtliches Verfahren aufrecht.

(APA)

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