Sexueller Missbrauch

Verdacht auf Kindesmissbrauch in Lech: Vater zeigt Polizei an

Ein Dreijähriger soll in einer Betreuungseinrichtung in Vorarlberg von einem Pädagogen missbraucht worden sein. Der Vater wirft der Polizei vor, unzureichend ermittelt zu haben.

Im Kindesmissbrauchsverdachtsfall in einer Betreuungseinrichtung für Kleinkinder in Lech wird der Vater des möglicherweise betroffenen Dreijährigen Anzeige gegen die Vorarlberger Polizei erstatten. Das kündigte der Unternehmer an. Die Polizei habe "unzureichend ermittelt" und zum Beispiel den Verdächtigen "viel zu spät vernommen" - nämlich erst, nachdem der Leiterin der Einrichtung die Verdachtslage zur Kenntnis gebracht worden war.

Der Rechtsvertreter des Vaters, der Wiener Anwalt Nikolaus Rast, hatte dieses Vorgehen schon am vergangenen Freitag scharf kritisiert. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, dass es damit der Leiterin zumindest theoretisch möglich gemacht wurde, einen tatverdächtigen Angestellten zu warnen.

Vorwurf des amtsmissbräuchlichen Verhaltens

Der Vater des Buben wird im Verlauf des Dienstag eine Sachverhaltsdarstellung beim Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) einbringen. Er will das Vorgehen der Vorarlberger Polizei auf amtsmissbräuchliches Verhalten untersuchen lassen, erklärte er. Der Vater hatte am 25. Jänner in Wien Anzeige erstattet, nachdem ihm sein Sohn am 16. Jänner von einem Übergriff in der Kinderbetreuungseinrichtung in Lech berichtet hatte. Die Familie war dort in der zweiten Jännerwoche auf Skiurlaub. Auf einem Foto identifiziere der Dreijährige dann einen Tatverdächtigen insoweit, als er diesen als "bösen Mann" bezeichnete. Er soll ihm auch den Mund zugehalten und ihn geschlagen haben.

Seit 1. Februar ermittelt in der Sache - neben dem Landeskriminalamt Wien - das Landeskriminalamt Vorarlberg. Die Einvernahme des Verdächtigen wurde vorgezogen, nachdem der Vater und der Verein Bündnis Kinderschutz Österreich zu dem Verdachtsfall für 3. Februar eine Pressekonferenz in Wien abgehalten hatten.

Gutachten: „Offenkundige, drastische Verhaltensänderungen"

Auf die Frage, weshalb er bis zum 25. Jänner mit seiner Anzeige wegen Missbrauchs von Unmündigen (§ 207 StGB) zugewartet habe, erklärte der Vater, er habe zunächst eine renommierte Ärztin und Psychotherapeutin beigezogen, die seinen Sohn eingehend untersucht hat. Er habe nämlich befürchtet, dass ohne gutachterliche Feststellungen "einem Dreijährigen nicht geglaubt wird".

Erst nach Vorliegen ihrer schriftlichen Expertise, in der von "offenkundigen, drastischen Verhaltensänderungen" des Kindes die Rede ist und davon ausgegangen wird, dass der Bub "im Rahmen seiner Betreuung in Lech einem ihn verstörenden und als Übergriff erlebten Erlebnis ausgesetzt gewesen ist", habe er den vermuteten Missbrauch angezeigt, schilderte der Vater.

 

(APA)


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