Selbstverteidigung

Dem Trainer darf man nicht das Bein stellen

Kursteilnehmerin überraschte mit unerwarteter Abwehr und wurde selbst verletzt.

Wien. Die Tochter des Trainers hatte es vorgezeigt: Beim Selbstverteidigungskurs sollten die Teilnehmerinnen ein Gefühl dafür bekommen, wie es ist, wenn man von hinten umklammert wird und mit dem nächstliegenden Versuch – die Hände freizubekommen – chancenlos ist.

Als die erste „Schülerin“ an der Reihe war, geschah etwas Unerwartetes: Zwar konnte auch sie sich nicht mit Bewegungen von Oberkörper und Armen befreien, doch verhakte sie ihren Fuß so im Bein des Trainers, dass sie es ihm wegziehen konnte. Beide verloren das Gleichgewicht. Und fielen unglücklicherweise so, dass der Trainer auf ihr Knie krachte und es verletzte. Schuld daran war aber die Frau, befand der Oberste Gerichtshof (OGH).

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