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Maklergebühr wird geändert, FPÖ fragt "dringlich" zum ORF

Der renovierte Sitzungssaal des Parlaments
Der renovierte Sitzungssaal des ParlamentsIMAGO/SEPA.Media
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Im Nationalrat stehen heute eine Reihe von Gesetzesbeschlüssen an - darunter die Einführung des Bestellerprinzips sowie Änderungen bei der Heiz- und Kältekosten-Abrechnung.

Die Plenarwoche des Nationalrats kommt diesmal mit nur einem Tag, dem Mittwoch, aus. Zu den anstehenden Gesetzesbeschlüssen zählen die Einführung des Bestellerprinzips bei der Maklergebühr sowie eine UVP-Novelle. Für eine "Dringliche Anfrage" ist seitens der Opposition zunächst die FPÖ am Zug.

Der Reihe nach: Die Maklergebühr wird nach jahrelanger Diskussion neu geregelt. Musste sie bisher der Mieter entrichten, gilt künftig das Besteller-Prinzip. Das heißt, wenn der Vermieter einen Makler einsetzt, muss er für diesen auch bezahlen. Einen entsprechenden Beschluss fasst am Mittwoch der Nationalrat. Ebenfalls auf der Agenda steht eine UVP-Novelle, die Umweltverträglichkeitsprüfungen beschleunigen soll.

Die "AktuellenStunden" zu Beginn der Sitzung drehen sich auf Antrag der Neos um Anreize zur Vollzeit-Arbeit bzw. auf Wunsch der Grünen um eine Grüne Technologie- und Energiewende in Europa. Die FPÖ hat eine "Dringliche Anfrage" zum ORF angekündigt.

Zu den weiteren Gesetzesbeschlüssen der einzigen Sitzung dieser Plenarwoche zählt ein Teuerungsausgleich für Quartiergeber von Flüchtlingen: Konkret sollen für individuelle Privatunterkünfte monatlich bis zu 50 Euro bei der Unterbringung einer Einzelperson bzw. 100 Euro bei der Unterbringung einer Familie (ab zwei Personen) zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt rückwirkend ab Oktober bis Ende März. Für organisierte Unterkünfte ist ein Kostenersatz von maximal zwei Euro pro Tag bzw. vier Euro, wenn es sich um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge handelt, vorgesehen. Formal stellt der Bund nur das Geld zur Verfügung, die Länder können es dann überweisen.

Außerdem auf der Agenda steht die Novelle zum Medizinproduktegesetz, die erweiterte Informationspflichten über schadhafte Medizinprodukte bringt. Letztere bedeutet konkret Liegen behördliche Informationen über gesundheitliche Gefährdungen durch Implantate vor, müssen die Patienten "nachweislich" und "ohne unnötigen Aufschub" von den behandelnden Ärzten oder den Krankenanstalten benachrichtigt werden.

Darüber hinaus gibt es Änderungen bei der Heiz- und Kältekosten-Abrechnung. Damit soll die Informationsverpflichtung bei der Ermittlungs- und Berechnungsmethodik der Verbrauchsanteile normiert werden. Auf Wunsch der Abnehmer müssen die Abgeber künftig die Abrechnungsinformationen (samt der darin enthaltenen bisherigen Verbrauchs- oder Ablesewerte) auch an Dritte übermitteln.

(APA/Red.)

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