EU-Rechnungshof

Lücke bei Kontrolle des Corona-Aufbaufonds

Die Europäische Kommission kann nur bedingt verhindern, dass die Staaten Schindluder mit den Wiederaufbau-Milliarden treiben.

Der Europäische Rechnungshof bestätigt in einem am Mittwoch veröffentlichten Sonderbericht jene Befürchtungen, die schon vor drei Jahren von zahlreichen Beobachtern geäußert wurden, als die EU beschloss, knapp eine Dreiviertel Billion Euro in einem Corona-Wiederaufbaufonds zu investieren, nämlich: die Europäische Kommission hat keine Handhabe, um Geldbeträge aus diesem Fonds, deren korrekte Verwendung die dafür primär zuständigen Mitgliedstaaten nicht beanstandet haben, zurückzufordern. Anders ausgedrückt: ob ein Projekt, das aus diesem offiziell Aufbau- und Resilienzfazilität genannten Fonds bezahlt wird, den jeweiligen nationalen und allgemein geltenden EU-Vorschriften entspricht, kann die Kommission nicht nur nicht prüfen – sie hat sogar ausdrücklich festgehalten, dass sie das nicht zu tun gedenkt. „Infolgedessen verfügt die Kommission nur über wenige verifizierte Informationen“, warnt der Rechnungshof. „Dies beeinträchtige die Gewähr, die sie leisten kann.“

Eine zweites großes Problem in der Kontrolle der korrekten Verwendung dieses milliardenschweren Fonds haben die Prüfer ausfindig gemacht. Die Kommission hat nämlich keine Vorgaben für den Fall beschlossen, dass eine beschlossene Förderung nachträglich rückabgewickelt wird. Was mit bis dahin bereits etappenweise überwiesenem Geld passiert, sei insofern unklar.

„Derzeit besteht eine Lücke in Bezug auf die Gewähr, die die Kommission für das wichtigste Instrument der EU zur Unterstützung der Erholung nach der Pandemie bieten kann, sowie ein Mangel an Rechenschaftspflicht auf EU-Ebene“, warnte Tony Murphy, der Präsident des Rechnungshofes.

724 Milliarden Euro bis 2026

Dieser Fonds umfasst 724 Milliarden Euro an Hilfen, von denen 385,8 Milliarden Euro in Form von Darlehen und 338 Milliarden Euro als Subventionen vergeben werden. 43 Prozent davon geht an Italien und Spanien, die beiden größten Empfänger. Bis Ende 2026 können die Mitgliedstaaten aus diesen Quellen Maßnahmen finanziert bekommen, die sie seit Februar 2020 unternommen oder zumindest beschlossen haben. Die Idee war, die von der Pandemie gebeutelte europäische Wirtschaft und öffentliche Infrastruktur nicht nur wieder aufzubauen, sondern dabei zugleich die beiden großen politischen Überziele der EU, nämlich Klimaschutz und digitaler Wandel, im Auge zu behalten. Polen und Ungarn erhalten die ihnen zustehenden Mittel vorerst noch nicht, weil sie ihren Rechtsstaat untergraben. (GO)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.