Großbritannien

Prinz Harry als Schlüsselfigur in Medienprozess

Prinz Harry soll als junger Mann von Privatdetektiven verfolgt worden sein.
Prinz Harry soll als junger Mann von Privatdetektiven verfolgt worden sein.(c) Justin Setterfield
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Der Mirror-Verlagsgruppe wird vorgeworfen, die Handys von Prinz Harry und weiterer Prominenter gehackt zu haben.

Nur wenige Tage nach der Krönung von Prinz Charles III. am 6. Mai wird dessen jüngerer Sohn Prinz Harry wieder ganz in Zentrum der medialen Aufmerksamkeit stehen. Und das im doppelten Sinne. Der Herzog von Sussex ist nämlich einer von mehreren Prominenten, um die es im Gerichtsprozess gegen die Mirror-Verlagsgruppe (Mirror Group Newspapers, MGN) gehen wird, der am 9. Mai startet. Dem Medienhaus wird vorgeworfen, auf illegalen Wegen Informationen über Prominente gesammelt zu haben.

Im Falle Prinz Harrys seien zwischen 1996 und 2010 ganze 148 Artikel erschienen, deren Inhalte auf illegalem Weg zu den Zeitungen gelangten, unter anderem, indem Harrys Mobiltelefon gehackt wurde. Insgesamt 24 Privatdetektive seien in dem Zeitraum damit beschäftigt gewesen, pikante Details aus dem Leben des damals noch jungen Prinzen herauszufinden. Über sein Verhältnis zu den britischen Boulevardmedien gibt Harry in seiner Autobiografie „Spare“ Auskunft.

Prinz Harrys als Präzedenzfall

Einem Gerichtsurteil zufolge wird Prinz Harrys Fall, gemeinsam mit ähnlichen Fällen von Schauspielerin Nikki Sanderson, Schauspieler Michael Turner sowie Fiona Wightman, Exfrau des Comedians Paul Whitehouse, als Präzedenzfall verhandelt. Dem Anwalt David Sherborne zufolge wird Prinz Harry auch persönlich vor Gericht aussagen. Weitere prominente Klägerinnen sind Sängerin und Girls Aloud-Mitglied Cheryl, Schauspieler Ricky Tomlinson, TV-Moderator Ian Wright sowie die Erben von Popstar George Michael.

Die Mirror-Verlagsgruppe, die etwa die Zeitungen „Daily Mirror“, „Sunday Mirror“ und „Sunday People“ umfasst, bestreitet die Vorwürfe. Einige seien dem Verlagshaus zufolge außerdem verjährt. In bisherigen Prozessen wegen unrechtmäßigem Beschaffen von Informationen konnte die Verlagsgruppe außergerichtliche Einigungen erzielen.

(red)

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