Nach einem ausführlichen Interview mit Neos-Chefin Meinl-Reisinger 2021 folgte eine Analyse auf ORF III. Dabei gab es verbotene Produktplatzierung und Bilder von Spirituosen, bestätigt das Bundesverwaltungsgericht.
Wien. „Säuerlich mit einem Hauch Süße“: Absichtlich beziehungsvoll wurde in einer TV-Sendung der Reihe „Sommer(nach)gespräche“ 2021 der Cocktail „Pink Lady“ mit diesen Geschmacksnoten gereicht. Denn zuvor war als Gast der Sommergespräche just Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger an der Reihe gewesen.
Dem ORF muss das pinkfarbene Getränk mittlerweile im übertragenen Sinn sauer aufstoßen: Denn rund ums Kredenzen des Drinks kam es zu einer verbotenen Produktplatzierung samt Werbung für Spirituosen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht rechtskräftig bestätigt.