Der 15-Jährige war bei den schweren Ausschreitungen im Vorjahr in Linz dabei. Das hat er auch vor Gericht gestanden und sich reumütig gezeigt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Halloween-Ausschreitungen im Vorjahr in Linz hat ein 15-Jähriger am Dienstag vier Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe erhalten. Das Landesgericht begründete das Urteil mit der "wissentlichen Teilnahme" des Jugendlichen an der Randale sowie der Tatsache, dass er "ohne Not" dabei geblieben ist. Der Bursche hatte von Anfang an gestanden und sich reumütig gezeigt, heißt es beim Landesgericht.
"Weil ich deppert war", sei der Angeklagte laut eigener Aussage am 31. Oktober des Vorjahres bei den Krawallen in der Innenstadt dabei gewesen. Aber er hat weder dazu aufgerufen, mit Böllern auf Polizisten zu werfen, noch hat er selbst Feuerwerkskörper oder Steine geschleudert. Allerdings sei er auch nicht freiwillig weggegangen, als er merkte, wie die Lage eskalierte, bereute der gebürtige Österreicher vor Gericht. Für sein Mitlaufen bei den Ausschreitungen drohte ihm eine Strafe von bis zu einem Jahr Haft.
Insgesamt wurden in der Halloween-Nacht 129 Jugendliche und junge Erwachsene - großteils mit Migrationshintergrund - angezeigt. Gegen 46 wurde ein Verfahren zur Aberkennung des Schutzstatus eingeleitet.
(APA)