Vorwürfe

Wie Justiz-Sektionschef Pilnacek um sein Comeback kämpft

Christian Pilnacek bekämpft seine Suspendierung (Bild: U-Ausschuss-Auftritt, 2019).
Christian Pilnacek bekämpft seine Suspendierung (Bild: U-Ausschuss-Auftritt, 2019).APA/G. Hochmuth
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Der seit zwei Jahren suspendierte Sektionschef des Justizressorts, Christian Pilnacek, rückt seiner Wiedereinsetzung näher. Vor der Disziplinarbehörde konnte er punkten.

Die Situation ist vertrackt. Die Disziplinarstelle des von Alma Zadić (Grüne) geführten Justizministeriums hat schon vor mehr als zwei Jahren die Suspendierung des Legistik-Sektionschefs Christian Pilnacek verfügt. Dem hochrangigen Beamten waren publik gewordene Chats zum Verhängnis geworden. Am Mittwoch unternahm Pilnacek einen neuen Versuch, seine Suspendierung loszuwerden.

Eigentlich wollte der Spitzenbeamte nicht, dass die Öffentlichkeit bei seiner (neuerlichen) Disziplinarverhandlung vor der Bundesdisziplinarbehörde zugelassen wird. Es könne um Amtsgeheimnisse gehen, führte der 60-Jährige an. Doch der Vorsitzende des dreiköpfigen Disziplinarsenats, Franz Higatsberger-Urbanek, blieb dabei: Zuhören sei erlaubt. Medienvertreter durften also bleiben. Pilnaceks Stimmung wirkte dementsprechend frostig.

Drei Anschuldigungen

Drei Vorwürfe, bei denen Verjährung droht, wurden behandelt. Erstens: Pilnacek hatte Ende 2020 einer „Kurier“-Redakteurin „gesteckt“, dass die – mit Pilnacek im Clinch liegende – WKStA eine Verleumdungs-Anzeige gegen eine damalige „Presse“-Redakteurin beabsichtige. Anlass dafür war ein kritischer Artikel, in dem die WKStA vorkam.

Zweitens: Der Sektionschef soll im Februar 2021 seine Dienstpflichten verletzt haben, indem er anlässlich einer Hausdurchsuchung beim seinerzeitigen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) per Chat Rechtstipps erteilte. Und zwar an den damaligen Kabinettschef im Finanzministerium, Clemens Niedrist.

Drittens: Pilnacek soll Akten, die er nicht hätte sehen dürfen, von einem Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien auf sein Handy geschickt bekommen haben – daraufhin soll es der Sektionschef unterlassen haben, dies unverzüglich zu melden.

Pilnaceks Anwalt Rüdiger Schender fuhr einen deutlichen Konter: Vorwurf 1, der „Verrat“, dass die WKStA eine Journalistin verfolgen lassen wolle (zur Erklärung: es war damals von der zuständigen Behörde nicht einmal ein Verfahren eingeleitet worden), sei obsolet, da Pilnacek deshalb bereits vor Gericht gestanden und rechtskräftig freigesprochen worden sei („Die Presse“ berichtete).

Vorwurf 2, der Chat-Verkehr mit Niedrist, sei laut Schender ganz klar erlaubt erlaubt gewesen. Pilnacek hatte dabei gar von einem „Putsch“ der WKStA gesprochen. Dennoch, so Schender: „Ein privater Meinungsaustausch mit einem Freund ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“

Und Vorwurf 3, das Empfangen geheimer Dokumente, sei ebenfalls substanzlos, da gegen den mutmaßlichen Absender der Aklten, OStA Wien-Leiter Johann Fuchs, deshalb ermittelt worden sei. Tatsächlich hatte es diese Ermittlung gegeben. Sie wurde eingestellt. Dazu stellte der Disziplinarsenats-Leiter klar: Eine Einstellung im Strafverfahren habe für das Disziplinarverfahren keine bindende Wirkung.

Pilnacek selbst nutzte die Gelegenheit, auf einen in der Tat bemerkenswerten Umstand zu verweisen. Er habe seit Beginn der Suspendierung (der Sektionschef bezieht nunmehr in etwa zwei Drittel seiner Bezüge) keinen Zugriff auf die Chats, um die es gehe. „Mir wird der Zugang zu meinen eigenen Worten verwehrt.“ Bitterer Nachsatz: „Und ich soll jetzt aus der Erinnerung zu diesen Nachrichten Stellung nehmen.“

„Wer vorbereitet Gernot?“

Gerade bei den Chats mit Niedrist (Stichwort: Blümel-Hausdurchsuchung), die auch den viel zitierten Pilnacek-Satz „Wer vorbereitet Gernot?“ (Blümel, Anm.) enthalten, tat sich nun auch der Disziplinarsenat sichtlich schwer, zu einer umfassenden Einschätzung zu kommen. Pilnacek erinnerte daran, dass er auf Blümels Verfahren keinerlei Einfluss nehmen konnte.

Und die „geheimen“ Akten aus der OStA seien ihm in Grundzügen bereits bekannt gewesen, da er früher im Ministerium ja auch für Einzelstrafsachen zuständig war.

Am 27. April wird weiterverhandelt. Bekommt der Sektionschef Recht, wäre das erst ein Teilerfolg. Der Disziplinaranwalt könnte den Fall noch vor das Bundesverwaltungsgericht bringen.

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