Warum die Bestellung von Stefanie Lindstaedt zur Rektorin der Linzer Digital-Uni rechtswidrig ist.
Zum Hintergrund dieses Gastbeitrags: Es geht um die Bestellung von Stefanie Lindstaedt zur Gründungsrektorin der Linzer Digital-Uni, die einigen Staub aufgewirbelt hat, den „Die Presse“ am vergangenen Freitag erstmals einzuordnen versucht hat („Eine Uni-Besetzung mit Folgen“, von Julia Wenzel, 14.4.). Der zentrale Vorwurf lautet: Die gebürtige Deutsche und IT-Expertin Lindstaedt soll von Vertretern der TU Graz in den Chefsessel gehievt worden sein, obwohl der Rektor der Linzer Johannes-Kepler-Universität, Meinhard Lukas, ein geeigneterer Kandidat gewesen wäre. Letztverantwortlich ist Bildungsminister Martin Polaschek. Heinz Mayer hat ein Gutachten erstellt und nennt die Bestellung von Lindstaedt „rechtswidrig“. Warum, erläutert er hier:
Am 7. April 2023 erschien in den „Salzburger Nachrichten“ ein Beitrag mit dem Titel „Der holprige Weg zur TU Linz“. Rückblickend erscheint die Qualifikation „holpriger Weg“ beschönigend. Im Kern geht es um die Bestellung einer Gründungspräsidentin unter Mitwirkung befangener Mitglieder des Gründungskonvents.