Im Parlament

Alle sieben Volksbegehren sammelten mehr als 100.000 Unterschriften

Die erfolgreichen Volksbegehren müssen im Parlament behandelt werden.
Die erfolgreichen Volksbegehren müssen im Parlament behandelt werden.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Initiativen müssen somit alle im Nationalrat behandelt werden. Am populärsten war die Beibehaltung der Sommerzeit, "Nehammer muss weg" hat nur knapp über 100.000 Stimmen gesammelt.

Der Nationalrat muss sich mit sieben weiteren Volksbegehren beschäftigen. Alle Initiativen, die bis Montag zur Eintragung auflagen, haben die dafür nötige Hürde von 100.000 Unterschriften genommen. Sehr großen Erfolg hatte keine von ihnen. Den meisten Zuspruch fand das Begehr "Beibehaltung Sommerzeit" (von Doris Galbruner) mit 168.706 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern. Das sind 2,66 Prozent der 6,345.470 Stimmberechtigten - und damit Rang 49 der bisher 80 Begehren (nach Anteil gereiht).

Knapp dahinter, auf Rang 51, landete die Initiative "GIS Gebühren Nein" einer Gruppe rund um den Rechtsanwalt Marcus Hohenecker - mit 167.406 Unterschriften bzw. 2,64 Prozent. Ein zweites Begehren dieser Gruppe, "Unabhängige Justiz sichern", rangiert mit 2,26 Prozent (143.217 Unterschriten) auf Platz 54.

Den geringsten Zuspruch hatte das von Robert Marschall vorgelegte Volksbegehren "Nehammer muss weg!" Dafür fanden sich 106.440 Unterstützer und Unterstützerinnen, das macht 1,68 Prozent und Rang 67.

Demokratie, Bargeld und Lieferkette

Auf den Plätzen darüber (mit einer Unterbrechung) landeten die drei weiteren aktuellen Volksbegehren: "Echte Demokratie - Volksbegehren" mit 2,07 Prozent (131.619 Unterschriften) auf Rang 63, "Bargeld-Zahlung: Obergrenze Nein!" mit 1,91 Prozent (121.350 Unterschriften) auf Platz 65 und "Lieferkettengesetz Volksbegehren" mit 1,90 Prozent (120.397 Unterschriften) auf Rang 66.

Die Zahl der aufgelegten Volksbegehren (sie wurden 1964 eingeführt) ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Hälfte der nunmehr 80 Begehren, die zur Eintragung auflagen, stammen aus den vergangenen fünf Jahren. Der Grund dafür ist, dass 2018 die Unterstützung für beide Phasen, Einleitung und Eintragungswoche, wesentlich erleichtert wurde. Jetzt können die Stimmberechtigten (Österreicherinnen und Österreicher über 16, die in einer Wählerevidenz stehen) auch online mittels Handysignatur und nicht mehr nur am Hauptwohnsitz, sondern auf jedem Gemeindeamt Österreichs unterschreiben.

(APA)

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