Die Regierungsvorlage für die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie liegt nun vor. Zum Beispiel Sitzverlegungen innerhalb der Union sollten damit einfacher werden.
Wien. Und wieder setzt Österreich eine EU-Richtlinie mit Verspätung um: Am 1. August 2023, ein halbes Jahr nach dem Ende der unionsrechtlichen Frist, soll das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft treten. Zumindest ist das in der Regierungsvorlage so vorgesehen, die Ende April im Nationalrat eingebracht wurde.