EU-Umgründungsgesetz

Unternehmen sollen innerhalb der EU mobiler werden

Die EU will die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen stärken.
Die EU will die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen stärken. (c) Marin Goleminov
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Die Regierungsvorlage für die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie liegt nun vor. Zum Beispiel Sitzverlegungen innerhalb der Union sollten damit einfacher werden.

Wien. Und wieder setzt Österreich eine EU-Richtlinie mit Verspätung um: Am 1. August 2023, ein halbes Jahr nach dem Ende der unionsrechtlichen Frist, soll das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft treten. Zumindest ist das in der Regierungsvorlage so vorgesehen, die Ende April im Nationalrat eingebracht wurde.

Mit diesem Gesetz – und einigen Begleitmaßnahmen, die im Gesellschaftsrechtlichen Mobilitätsgesetz zusammengefasst sind – passt Österreich nun also sein Gesellschaftsrecht an die Vorgaben der EU-Mobilitätsrichtlinie an. Dadurch sollen rechtliche Hürden abgebaut werden, die es Kapitalgesellschaften derzeit noch schwermachen, ihre Niederlassungsfreiheit innerhalb des Binnenmarkts auch tatsächlich auszuüben. Für grenzüberschreitende Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften soll in der gesamten Union ein einheitlicher Rechtsrahmen gelten. Dabei soll auch der Schutz von Arbeitnehmern, Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern vereinheitlicht und gestärkt werden.

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