EU-Umgründungsgesetz

Unternehmen sollen innerhalb der EU mobiler werden

Die EU will die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen stärken.
Die EU will die Niederlassungsfreiheit von Unternehmen stärken. (c) Marin Goleminov
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Die Regierungsvorlage für die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie liegt nun vor. Zum Beispiel Sitzverlegungen innerhalb der Union sollten damit einfacher werden.

Wien. Und wieder setzt Österreich eine EU-Richtlinie mit Verspätung um: Am 1. August 2023, ein halbes Jahr nach dem Ende der unionsrechtlichen Frist, soll das neue EU-Umgründungsgesetz in Kraft treten. Zumindest ist das in der Regierungsvorlage so vorgesehen, die Ende April im Nationalrat eingebracht wurde.


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