Adelsaufhebung

Freispruch für „Karl von Habsburg“ – aber nicht endgültig

Karl Habsburg hält mit seiner adeligen Abstammung nicht hinterm Berg.
Karl Habsburg hält mit seiner adeligen Abstammung nicht hinterm Berg. Starpix / picturedesk.com
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VwGH sieht Website falsch in altes Gesetz eingeordnet: Schuldspruch gekippt.

Wien. Wenn es gilt, eine mehr als 100 Jahre alte Strafbestimmung auf eine Website und deren Inhalte anzuwenden, kann schon einmal ein Fehler passieren. Das beweist die jüngste Wendung im Streit um www.karlvonhabsburg.at. Karl Habsburg, Enkel des letzten Kaisers von Österreich, verwendet dort die Adelsbezeichnung „von“, obwohl diese seit 1919 verfassungsrechtlich verboten ist.

Der Wiener Magistrat erließ deshalb ein Straferkenntnis gegen Habsburg, das dann vom Verwaltungsgericht Wien bestätigt wurde. Während der Verfassungsgerichtshof keinen Grund sah, dagegen einzuschreiten, gab jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einem Rechtsmittel Habsburgs statt: Dem ehemaligen Politiker und nunmehrigen Land- und Forstwirt, der auch im Impressum seiner Website und in Beiträgen auf derselben hartnäckig das verbotene „von“ vor seinem Namen führt, sei der falsche Tatbestand ein und derselben Bestimmung angelastet worden.

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