Urteil

Londoner Gericht will Ex-Meinl-Banker Weinzierl an die USA ausliefern

FOLTIN Jindrich / WB
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Endgültig entschieden ist durch das Urteil des Londoner Gerichts allerdings noch nichts, Weinzierls Anwalt kündigte in einer Pressemitteilung an, in Berufung gehen zu wollen. Der ehemalige Vorstandschef der Meinl Bank wird der Steuerhinterziehung in Brasilien beschuldigt.

In der Causa rund um die Auslieferung von Ex-Meinl-Banker Peter Weinzierl in die USA, wo er der Steuerhinterziehung in Brasilien beschuldigt wird, hat sich das Londoner Magistrates' Court am Montag entschieden, die Auslieferung zu bewilligen. Endgültig entschieden ist damit allerdings noch nichts, denn Weinzierls Anwalt kündigte in einer Pressemitteilung an, in Berufung gehen zu wollen.

"Mein Klient ist extrem enttäuscht von dem heutigen Urteil, das nur ein weiteres Beispiel dafür ist, dass die britischen Gerichte den US-Behörden nachgeben und die Auslieferungsgesetze dieses Landes missbrauchen", heißt es in der Presseaussendung. Auf die vom Anwalt vorgebrachten Gegenargumente sei in dem Urteil hingegen keine Rücksicht genommen worden.

Weinzierl beteuert weiter seine Unschuld

Weinzierl sei von der CIA unter Vorgabe falscher Tatsachen nach Großbritannien gelockt und unter erfundenen Anschuldigungen verhaftet worden, hießt es in der Presseaussendung weiter. Er beteuere weiterhin seine Unschuld. In einem "Kurier"-Interview im Mai beklagte Weinzierl, dass in Auslieferungsverfahren die Unschuldsvermutung de facto außer Kraft gesetzt werde und er keine Einsicht in den US-Akt habe und sich damit kaum gegen Falschaussagen wehren könne.

Seit zwei Jahren sitzt der Ex-Meinl-Banker in London fest, ist aber unter Kaution auf freiem Fuß. Die US-Justiz beschuldigt Weinzierl der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit dem brasilianischen Odebrecht-Schmiergeldskandal. Es gilt die Unschuldsvermutung. In den USA drohen Weinzierl bis zu 70 Jahre Haft.

(APA)

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