Der Anwalt jener Frau, die dem Salzburger Domprediger Missbrauch vorwirft, will sich nicht damit zufriedengeben, dass man wegen Verjährung keine Ermittlungen führt und fordert die Einleitung von Untersuchungen.
Salzburg. Nikolaus Bauer, Anwalt jener Salzburgerin, die dem Domprediger Peter Hofer vorwirft, sie sexuell missbraucht zu haben, will sich nicht damit zufriedengeben, dass die Staatsanwaltschaft Salzburg wegen Verjährung keine Ermittlungen führt. Eine erste Sachverhaltsdarstellung zu dem Missbrauch, der von 1980 bis 1986 stattgefunden haben soll, hatte Bauer im Sommer 2010 an die Staatsanwaltschaft Salzburg übermittelt.
Der Jurist will nun beim Landesgericht Salzburg einen weiteren Antrag auf Einleitung von Voruntersuchungen stellen. Er vertritt die Rechtsmeinung, dass wegen posttraumatischer Störungen, unter denen seine Mandantin nach wie vor leide, die Angelegenheit nicht verjährt sein kann. Sollte er auch mit diesem Antrag scheitern, will er auf zivilrechtlichem Weg eine Schadenersatzklage für die 47-Jährige einbringen. Seine Mandantin sei gesundheitlich sehr mitgenommen, die derzeitige Situation für sie sehr belastend.
Aus ihrer Sicht wäre bei der Beziehung zu dem Geistlichen Gewalt im Spiel gewesen, sagte Bauer. „Sie hat das so empfunden, das ist schwer objektivierbar. Man ist in solchen Fällen immer auf die subjektive Sicht angewiesen.“
„Freiwillige sexuelle Beziehung“
Domprediger Hofer sieht die Angelegenheit freilich anders. Er bestreitet den Vorwurf einer Vergewaltigung im Gespräch mit der „Presse“ und spricht von einer freiwilligen sexuellen Beziehung – zu einem Zeitpunkt, als die Frau schon erwachsen war. Danach sei man jahrelang freundschaftlich verbunden gewesen. Hofer will am Freitag in einer Pressekonferenz gemeinsam mit seinem Anwalt erneut Stellung beziehen.
Die Salzburgerin versucht seit 2006, die rund 30 Jahre zurückliegenden Vorfälle aufzuarbeiten. Sie wandte sich dazu an die Ombudsstelle in Salzburg. Für die Erzdiözese steht Aussage gegen Aussage, Konsequenzen gab es keine.
Im vergangenen Jahr meldete sich die Frau bei der Klasnic-Kommission. Im Herbst wurde sie aufgrund ihrer Schilderungen als Opfer anerkannt. Medienberichten zufolge soll die Frau 50.000 Euro an Schmerzensgeld und Therapiekosten zugesprochen erhalten. Ihr Anwalt kann das nicht bestätigen. Bisher habe er keine Informationen über die Höhe der Entschädigung, seine Mandantin habe noch kein Geld erhalten. Von dieser Entschädigung wird auch die Höhe der Schadenersatzklage abhängen, sagt Bauer. „Dieser Betrag muss natürlich abgezogen werden.“
Insgesamt haben sich bei der vor einem Jahr ins Leben gerufenen Klasnic-Kommission 820 Opfer kirchlicher Gewalt gemeldet, an 167 wurde mittlerweile „Entschädigung“ ausbezahlt. Mit jenen, die sich an Ombudsstellen der Diözesen oder Anwälte gewendet haben, liegt die Opferzahl bereits über 1000.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.03.2011)