Italien: Nur Kreuz darf in öffentlichen Gebäuden hängen

Kreuz darf Italiens oeffentlichen
Kreuz darf Italiens oeffentlichen(c) BilderBox.com (BilderBox.com)
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Ein Richter hatte sich geweigert, in einem Saal mit Kruzifix zu arbeiten. Zu Unrecht, wie das oberste italienische Gericht nun urteilt. Andere religiöse Symbole sind in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt.

Das Kruzifix ist das einzige religiöse Symbol, das in Italiens öffentlichen Gebäuden hängen darf. Dies geht aus einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom hervor. Das Gericht hatte ein Urteil der Disziplinarkommission von Italiens Oberstem Richterrat bestätigt, mit dem ein italienischer Richter, Luigi Tosti, aus dem Richterstand ausgeschlossen wurde, nachdem er sich geweigert hatte, in einem Gerichtssaal mit einem Kruzifix an der Wand zu arbeiten.

Tosti hatte sich für die Entfernung des Kruzifixes aus Gerichtssälen eingesetzt. Als Alternative forderte er, in den Gerichtssälen neben dem christlichen Kruzifix auch die Menora, den siebenarmigen Leuchter jüdischer Tradition, aufhängen zu dürfen. Das Kassationsgericht hatte jedoch diese Forderung abgelehnt. Um andere religiöse Symbole als das Kreuz aufzuhängen, müsse vom Parlament ein dementsprechendes Gesetz verabschiedet werden, urteilte das Kassationsgericht. Die Richter warnten vor der Gefahr möglicher Konflikte, die durch die Aushängung verschiedener religiöser Symbole entstehen könnte.

Laut den Kassationsrichtern kann das Kruzifix in öffentlichen Gebäuden nicht als Gefahr für die religiöse Freiheit nicht-christlicher Bürger betrachtet werden. Richter Tostis Dienstverweigerung, weil in den Gerichtssälen Kruzifixe ausgehängt seien, sei daher nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter.

Kruzifix in Klassen: Urteil am Freitag

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilte im November 2009, Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen seien nicht mit den Europäischen Menschenrechtskonventionen vereinbar. Das Kreuz als Symbol einer bestimmten Religion könne Kinder ohne religiöses Bekenntnis oder mit einer anderen Religion verstören. Die gebürtige Finnin Soile Lautsi hatte den italienischen Staat geklagt, weil sie nicht akzeptieren wollte, dass ihre beiden Söhne unter einem Kreuz an der Wand unterrichtet werden.

Während alle italienischen Gerichte ihre Klage zurückwiesen, gab ihr die Kleine Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs überraschend recht. In Italien löste die Entscheidung einen Sturm der Entrüstung aus. Vor dem Vatikan kam es zu Massendemonstrationen für das Kreuz, Papst Benedikt XVI. betonte neben dem religiösen auch den "historischen und kulturellen Wert" des Kruzifixes. Politiker aller Lager brandmarkten einen "aggressiven Säkularismus" der Straßburger Richter. Italien reichte Einspruch gegen den Beschluss des EGMR ein. Am kommenden Freitag wird die Große Kammer des EGMR über die Beschwerde entscheiden.

(APA)

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