Stabilitätspakt von Ländern bisher nie eingehalten

Der Stabilitätspakt soll die Einhaltung der auf EU-Ebene vorgegebenen Budgetziele erleichtern und verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden zur Einhaltung bestimmter Defizit-Grenzen.

Nach monatelangem Ringen haben sich Bund und Länder auf einen neuen Stabilitätspakt geeinigt.

Der vereinbarte Defizitkurs soll es schon 2012 ermöglichen, unter der von der EU vorgegebenen 3-Prozent-Grenze zu bleiben.

Der 2001 erstmals vereinbarte innerösterreichische Stabilitätspakt soll die Einhaltung der auf EU-Ebene vorgegebenen Budgetziele erleichtern und verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden daher zur Einhaltung bestimmter Defizit-Grenzen. Allerdings haben die Länder die Vorgaben des Stabilitätspakts seit 2001 kein einziges Mal erfüllt, der Bund nur in fünf von neun Jahren.

Im Stabilitätspakt für 2001 bis 2004 verpflichteten sich die Länder, in Summe einen jährlichen Überschuss von 0,75 Prozent der Wirtschaftsleistung zu erbringen. Die Gemeinden sollten ausgeglichen bilanzieren. Tatsächlich schafften die Gemeinden inklusive Wien zwar jährliche Überschüsse. Die Budgetüberschüsse der restlichen Bundesländer fielen allerdings zu niedrig aus. In Summe erwirtschafteten Länder und Gemeinden 2001 nur ein Plus von 0,55 Prozent des BIP, in den folgenden Jahren noch weniger (siehe Tabelle). Die 0,75 Prozent wurden also in keinem Jahr erreicht, obwohl sich einzelne Bundesländer die Budgetüberschüsse "ihrer" Gemeinden in der Budgetbilanz gutschreiben ließen.

Ab 2005 wurden die Überschuss-Ziele der Länder daher leicht reduziert - auf 0,6 Prozent des BIP in den Jahren 2005 und 2006 sowie 0,7 im Jahr 2007. Auch dieses Ziel konnten die Länder nicht erreichen. Für die folgenden Jahre wurden die Budgetziele der Länder daher neuerlich nach unten revidiert - allerdings wurden auch die neuen Ziele verfehlt: 2008 schafften Länder und Gemeinden nur einen Überschuss von 0,17 statt 0,45 Prozent des BIP, mit dem Krisenjahr 2009 wurden die vor dem Bankencrash vereinbarten Budgetziele ohnehin Makulatur. Das war auch der Grund für die jetzt vereinbarte Änderung.

(APA)

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