Der oft gescholtene Bundesrat holt einen Sparplan aus der Schublade. Beim Zuverdienst zur Pension und beim Arbeitslosengeld fixiert die rot-schwarze Koalition eine Änderung für Bürgermeister und Gemeinderäte.
Linz/Wien. Nach langwierigen Diskussionen ist es jetzt so weit: Vor der Tagung der Konferenz der Landeshauptleute heute, Donnerstag, in Bad Hall wurden auf Bundesebene zwischen SPÖ und ÖVP zwei wichtige Weichenstellungen für Gemeinden und Kommunalpolitiker vereinbart. Über eine Gesetzesinitiative des oft gescholtenen Bundesrates wird die Möglichkeit ausgeweitet, dass Gemeinden zusammenarbeiten und damit sparen. Unabhängig davon sieht ein rot-schwarzer Initiativantrag im Nationalrat Verbesserungen für Bürgermeister und Gemeinderäte beim Zuverdienst zur Pension und beim Arbeitslosengeld vor. Die beiden Regelungen liegen der „Presse“ vor und sollen vor dem Sommer beschlossen werden.
Die verstärkte Kooperation ist eine Überraschung, weil ein Vorschlag zur Verwaltungsreform aus der Schublade geholt wird, der bereits vor Jahren im Rahmen des sogenannten Österreich-Konvents auf dem Tisch lag. Bisher ist es möglich, dass Gemeinden durch privatrechtliche Konstruktionen etwa bei der Müllentsorgung oder bei den Bauhöfen gemeinsam tätig sind.
Mit der nun vom amtierenden Präsidenten des Bundesrates, Oberösterreichs Wirtschaftsbunddirektor Gottfried Kneifel, federführend mit der SPÖ ausgehandelten Änderung wird grünes Licht für Kooperationen in der hoheitlichen Verwaltung gegeben. Mehrere Gemeinden können etwa gemeinsam eine Baubehörde einrichten. Erlaubt wird ferner, dass sich Gemeinden über Bezirks- und Landesgrenzen hinaus zusammentun, beispielsweise Enns in Oberösterreich und das nahe St.Valentin in Niederösterreich. Das spießte sich bisher unter anderem wegen der Frage, wer dann Aufsichtsbehörde ist.
400 bis 500 Millionen an Einsparungen?
Wirtschaft und Industrie haben in der Vergangenheit Druck für verstärkte Kooperationen aus Spargründen gemacht. Kneifel verweist auf Berechnungen der Linzer Universität, wonach Einsparungen von 400 bis 500 Millionen Euro durch derartige Zusammenlegungen lukriert werden können. „Wir haben wirklich etwas zusammengebracht“, betont er im Gespräch mit der „Presse“.
Von den Koordinatoren der Bundesregierung gibt es ein Okay. Heute, Donnerstag, wird Kneifel bei der Tagung der Landeshauptleute, bei der Oberösterreichs Landeschef Josef Pühringer (ÖVP) noch bis Juli den Vorsitz führt, berichten. Am 1. Juni wird das Gesetz im Bundesrat eingebracht. Auch das ist alles andere als alltäglich: Denn üblicherweise segnet die Länderkammer Beschlüsse des Nationalrats ab.
Neues gibt es auch im Bezügegesetz. Die „sozialrechtlichen Änderungen für politische Mandatare“ wurden von SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter und ÖVP-Verhandler Jakob Auer vereinbart und am Mittwoch als Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Es geht um drei Punkte:
•„Ruhensbestimmungen“ bei Pensionen: Bürgermeister und Kommunalpolitiker dürfen künftig bis zu 3998,40 Euro, das sind 49 Prozent des Bezugs eines Nationalrats, zu einer ASVG-Frühpension dazuverdienen. Das neue Limit hat zur Folge, dass National- und Bundesräte nicht von der Neuregelung profitieren können. Bisher galt für Kommunalpolitiker wie für sonstige ASVG-Frühpensionisten die Geringfügigkeitsgrenze von 374 Euro im Monat als Obergrenze. Das hatte zur Folge, dass viele SPÖ- und und ÖVP-Kommunalpolitiker mit ASVG-Pension ihre Funktion aufgaben. Im Gegensatz dazu dürfen Beamte im Ruhestand seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Ende 2005 unbegrenzt dazuverdienen.
•Beitragsanrechnung: Die Rückerstattung der Pensionsbeiträge von Politikerbezügen, die über der Höchstbeitragsgrundlage von 4200 Euro brutto im Monat liegen, erfolgt künftig rascher.
•Arbeitslosenversicherung: Derzeit gibt es die für politische Mandatare nicht, künftig sollen sie nach dem Ausscheiden aus der Politik Arbeitslosengeld aus ihrem früheren Zivilberuf, auch wenn dieser schon länger zurückliegt, erhalten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2011)