„Sind Sie mit dem erzielten Verhandlungsergebnis einverstanden?“ Diese simple Frage wird im Juni an die Bürger gerichtet. Im. Juni sollen die Stimmkarten an die wahlberechtigten Kärntner versandt werden.
Klagenfurt/Aich. Einstimmig beschloss die Kärntner Landesregierung am Dienstag das Ortstafelpaket: 164 Ortstafeln sollen im Verfassungsrang abgesichert werden. Daneben wurde auch die umstrittene Volksbefragung fixiert, diese aber nur mit den blauen Stimmen. Da die Kärntner Freiheitlichen (FPK) aber eine Mehrheit in der Landesregierung stellen, waren sie nicht auf andere Parteien angewiesen.
Die Frage an die Kärntner wird schlicht lauten: „Sind Sie mit dem erzielten Verhandlungsergebnis einverstanden?“ Zwischen 6. und 12. Juni sollen die Stimmkarten an die rund 440.000 wahlberechtigten Kärntner versandt werden. Bis zum 17. Juni, zwölf Uhr, müssen die Antworten eintreffen, um gewertet zu werden. Es zählt das Gesamtergebnis im Bundesland und nicht das Abstimmungsverhalten in der jeweiligen Gemeinde. Politisch ist die Volksbefragung als Zugeständnis von Landeshauptmann Gerhard Dörfler an FPK-Obmann Uwe Scheuch zu werten. Rund um Scheuch hatten sich die Hardliner in der Partei, die jahrelang gegen zusätzliche Ortstafeln mobil gemacht hatten, positioniert. Alle anderen Parteien im Landtag lehnen die Volksbefragung als sinnlos und zusätzlichen Hürdenlauf ab.
Tatsächlich bleibt die Frage, wozu die Volksbefragung gut sein soll. Denn das Ergebnis ist keineswegs bindend. Volksbefragungen dienen nur dazu, der Politik bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Diese hat sich ihre Meinung aber bereits vorab gebildet, wie der gestrige Beschluss zeigt.
Rechtlich höchst fragwürdig
Dazu kommt, dass das Kärntner Landesrecht eine Volksbefragung per Briefwahl überhaupt nicht vorsieht. Der einstige Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek hat in der „Presse“ sogar erklärt, dass die Kärntner Vorgangsweise „prädemokratisch“ und höchstens als „informelle Umfrage“ zu qualifizieren sei. Die Kärntner Ortstafelfrage war durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2001 wieder aktuell geworden. Das Höchstgericht hat seither auch in weiteren Urteilen betont, dass zu wenig zweisprachige Ortstafeln aufgestellt seien und deswegen dem Staatsvertrag nicht Genüge getan würde.
Landeshauptmann Dörfler verteidigte die Volksbefragung am Dienstag: Es gehe schlicht darum, „die gute Stimmung im Land“ einzuholen, meinte Dörfler. Die Zustimmung zum Verhandlungsergebnis werde „eine klare sein“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2011)