Studenten aus Drittstaaten: Wer aus einem Nicht-EU-Land kommt und hierzulande sein Studium abgeschlossen hat, kann künftig leichter als bisher in Österreich bleiben.
Wien. Es war die Intention des Gesetzgebers, jenen entgegenzukommen, die schon etwas geleistet haben – wovon dann im Endeffekt wiederum auch die Republik Österreich profitieren könnte. Im neuen Fremdenrechtsänderungsgesetz, das vor einigen Wochen mit den Stimmen nicht aller Abgeordneter der Regierungsparteien beschlossen wurde und etliche Verschärfungen enthält, findet sich auch ein Passus, der es Ausländern erleichtert, in Österreich bleiben zu können.
Und zwar jenen Bürgern aus Drittstaaten, also aus dem Nicht-EU-Ausland, die in Österreich ein Studium abgeschlossen haben. Diese erhalten nach ihrer Sponsion oder Promotion die Möglichkeit, sich zum Zweck der Arbeitssuche sechs weitere Monate in Österreich aufzuhalten. Und wenn sie einen adäquaten Job gefunden haben, dann dürfen sie bleiben.
Bisher waren es 2460 Euro
Adäquat heißt, dass ihr künftiges Gehalt mindestens 1890 Euro brutto, das sind 45 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, betragen muss. Das entspricht in etwa einem durchschnittlichen österreichischen Jungakademikergehalt. Bisher mussten Uni-Absolventen aus dem Nicht-EU-Ausland ein Einstiegsgehalt von mindestens 2460 Euro vorweisen – für die meisten war das eine unüberwindbare Hürde.
Voraussetzung, um die neuen Vorteile in Anspruch nehmen zu können, ist, dass zumindest der zweite Studienabschnitt in Österreich absolviert wurde und die Betroffenen über eine Aufenthaltsbewilligung für Studierende verfügen. Bedingung für diese ist wiederum, dass Unterhalt, Unterkunft und Krankenversicherung gesichert sind und keine Gründe für eine Ausweisung vorliegen.
Studenten dürfen zwanzig Stunden jobben
Auch für jene, die ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, gibt es dank der Fremdenrechtsnovelle einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt. Studierende aus Drittstaaten dürfen nun im ersten Studienabschnitt zehn Stunden und danach zwanzig Stunden arbeiten, ohne dass diese Beschäftigung der Arbeitsmarktprüfung unterliegt.
„Viele finden da ja bereits Anknüpfungspunkte zu jenen österreichischen Unternehmen, für die sie dann später arbeiten“, meint der neue Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz (ÖVP), der nun eine Informationsoffensive unter den Studenten starten will, da die diesbezüglichen Neuerungen im Fremdenrecht zu diesen noch nicht wirklich durchgedrungen seien.
Kurz: „Sinnvolle Maßnahme“
„Es ist eine richtige und wichtige Maßnahme, zu versuchen, diese gut ausgebildeten, meist mehrsprachigen jungen Menschen im Land zu behalten“, sagt Sebastian Kurz. Es sei eine sinnvolle Integrationsinitiative zu beiderseitigem Vorteil, jenem der Zuwanderer und jenem der Republik und des Wirtschaftsstandorts. Es könne nicht im Interesse Österreichs liegen, wenn Jungakademiker nach Absolvierung ihres Studiums das Land wieder verlassen müssen, obwohl sie gerne hier bleiben würden und auch alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche Karriere mit sich bringen.
Die neue Regelung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft. Derzeit gibt es rund 20.000 Studierende aus Nicht-EU-Staaten in Österreich. Der Großteil (7500 Studenten aus Drittstaaten) studiert an der Universität Wien, gefolgt von der Technischen Universität Wien (3300) und der Wiener Wirtschaftsuniversität (2360).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25. Mai 2011)