Im Wiener Landesgericht startet am Montag das Verfahren gegen den Ex-Langlauf-Trainer und vier weitere Angeklagte. Verteidigerin Barbara Sattinger: "Strafrechtlich gibt es keinen Grund für die Anklage."
Wien/Ag/Dat. Walter Mayer legt auf Pünktlichkeit besonders Wert. Das war schon in seiner aktiven Zeit als Langläufer so, und als Trainer legte er Augenmerk darauf, dass seine Athleten stets ihren Wettlauf gewannen. Auch vor dem heute, 9 Uhr, im Wiener Straflandesgericht beginnenden Dopingprozess gegen ihn und vier weitere Angeklagte, achtete der 54-jährige Salzburger auf die Uhr. Um etwaigen Problemen vorzubeugen, reiste er bereits Sonntagnachmittag an.
Staatsanwältin Nina Weinberger, die bereits die Fäden der Anklage im Strafprozess gegen den zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilten Sportmanager Stefan Matschiner gezogen hatte, wirft Mayer und vier weiteren Personen vor, ein „Doping-Netzwerk“ gebildet und damit Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (§ 5a, 1) und das Anti-Doping-Gesetz (§ 22a) begangen zu haben.
Mayer beteuert seine Unschuld und betont die Haltlosigkeit der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. „Strafrechtlich gibt es keinen Grund für die Anklage“, ist auch Anwältin Barbara Sattinger überzeugt. Richterin Katharina Lewy hat für das Verfahren (Aktenzahl 046 161 Hv 69/11i-618) vier Verhandlungstage anberaumt, die Urteile sollen am 17. August fallen. Mayers Einvernahme soll am Mittwoch stattfinden. Für ihn und die vier Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Niemals Geld geflossen
Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sich Mayer mit seinen Handlungen eine Einnahmequelle verschafft hat, drohen ihm im Falle des Schuldspruchs bis zu drei Jahre Haft. Mayers Verteidigerin hingegen setzt auf einen Freispruch. „Es gibt keinen Sportler, der behauptet, er habe von Mayer etwas bekommen“, so Sattinger. Folglich sei niemals Geld in Richtung ihres Mandanten geflossen.
Mayer wird beschuldigt, zwischen Oktober 2008 und März 2009 Sportler mit verbotenen Substanzen versorgt zu haben. Dem Strafantrag zufolge soll er zunächst über einen mitangeklagten Mittelsmann, der zuvor bei ihm als Dachdecker beschäftigt war, von einem Wiener Apotheker Wachstumshormone und das für Blutdoping geeignete Dynepo bezogen haben. Der ebenfalls angeklagte Apotheker soll neben der „Schiene Mayer“ regelmäßig zwei weitere Bezieher „genährt“ haben, darunter den mittlerweile in erster Instanz als „Doping-Sünder“ verurteilen, ehemaligen Radsportler Christoph K.
Weites soll Mayer von 2005 bis 2008 ÖSV-Langläufer und -Biathleten mit illegalen Präparaten versorgt haben. Im Strafantrag werden mehrere angebliche Abnehmer auch namentlich genannt. Sie wurden geladen und müssen unter Wahrheitspflicht aussagen.
Die Glaubhaftigkeit des Zeugen
Belastet wird Mayer, der einst als „Vater des Langlaufwunders“ gefeiert wurde und seit der Flucht von den Spielen 2006 öffentlich in der Kritik steht, ausschließlich von jenem Mann, der behauptet, die Substanzen in Wien vom Apotheker entgegengenommen und ihm übergeben zu haben. Für Sattinger ist das unglaubwürdig. „Er ist der Kronzeuge und gleichzeitig mitangeklagt, er unterliegt also nicht der Wahrheitspflicht. Er lügt wie gedruckt.“ Alle Vorwürfe gegen Mayer seien lediglich „Vermutungen“.
Dass sein letzter Wettkampf vor Gericht endet, daran hatte Walter Mayer nie gedacht. Aber zumindest wird auch dieser am 17. August pünktlich enden.
Auf einen Blick
Walter Mayer muss sich ab heute im Straflandesgericht neben vier weiteren Angeklagten gegen den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und des Anti-Doping-Gesetzes verantworten.
Verteidigerin Barbara Sattinger sieht die Vorwürfe als nicht gerechtfertigt an, die Anklage ruhe lediglich auf den Aussagen eines Kronzeugen, der mitangeklagt ist. „Er lügt wie gedruckt.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.08.2011)