"Auffällig viele" Türkei-Fälle am EU-Gerichtshof

Auffaellig viele TuerkeiFaelle EUGerichtshof
Auffaellig viele TuerkeiFaelle EUGerichtshof(c) APA (Herbert Neubauer)
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Vor allem gebrochene Verträge mit Nicht-EU-Staaten seien momentan ein Thema, sagt EuGH-Richterin Berger im "Presse"-Interview. Der EU-Gerichtshof müsse zudem klären, was die neue Unionsbürgerschaft genau bringt.

Die Presse: Das Image der EU war bei den Bürgern schon einmal besser. Kann der EU-Gerichtshof (EuGH) dazu beitragen, das Image zu verbessern?

Maria Berger: In erster Linie ist da schon die Politik gefragt. Sie hat die nützlichen Entscheidungen für die Bürger darzustellen. Als Gericht können wir uns die Fälle nicht aussuchen und sie nicht danach entscheiden, was gut ankommt. Es gibt aber auf viele unserer Urteile immer wieder positive Reaktionen auch außerhalb von Juristenkreisen, z. B. zuletzt zum Schutz des Honigs oder zu Diskriminierungen wegen des Alters.

Und wie erklären Sie dann dem viel zitierten kleinen Mann von der Straße, wozu der EuGH gut ist?

Der EuGH hat die Aufgabe, dem Einzelnen zu helfen, seine Rechte aus dem Unionsrecht durchzusetzen. Das sind sehr oft Rechte im Bereich des Umweltschutzes, des Konsumentenschutzes und des Arbeitnehmerschutzes. Wir tragen auch dazu bei, dass bei internationalen Streitigkeiten um das Sorgerecht für Kinder zügige Entscheidungen der nationalen Gerichte möglich sind.

Der EuGH versteht sich als Wahrer der Grundrechte. Sind diese Fälle durch die Grundrechtecharta mehr geworden?

Ja, wir haben schon rund 50 Fälle anhand der Grundrechtecharta entschieden. Der EuGH hat aber bereits vor Inkrafttreten der Grundrechtecharta durch den Lissaboner Vertrag immer wieder auf die Grundrechte geachtet.

Hat der EuGH nicht auch selbst Politik gemacht und selbst europäisches Recht geschaffen?

Die Frage, was ist noch Rechtsfortbildung, was ist schon Politik, wird wahrscheinlich nie eindeutig geklärt sein. Rechtsfortbildung ist allen Höchstgerichten aufgetragen, die Grenze zur Rechtsschöpfung ist auch bei den innerstaatlichen Höchstgerichten oft eine fließende. Für den EuGH stimmt sicher, dass er in rechtsfortbildender/rechtsschöpfender Weise am Beginn seiner Rechtsprechung tragende Prinzipien entwickelt hat, ohne die das Unionsrecht heute nicht mehr denkbar wäre und die dann von der Politik bestätigt wurden: etwa zum Vorrang des Unionsrechts und zu den Grundrechten. Heute geht es aber meist um die Einhaltung ganz klar vom Unionsgesetzgeber beschlossener Rechtsakte, um die Verteidigung des Bestehenden.

In welchen Bereichen wird das Recht von den Staaten nicht eingehalten?

Auffällig oft landen bei uns derzeit Fälle, bei denen es um die Einhaltung des Assoziierungsübereinkommens mit der Türkei geht. In einer Zeit, als man türkische Arbeitnehmer dringend gesucht hat, wurden ihnen die Rechte versprochen, die auch die Arbeitnehmer in den jeweiligen Mitgliedstaaten haben. Jetzt, wo diese Rechte fällig werden, wollen einige Mitgliedstaaten nichts mehr davon wissen. Die Niederlande zum Beispiel wollten jetzt diesen Arbeitnehmern das Recht auf eine Invaliditätspension absprechen.

Das heißt, die Staaten scheuen sich wenig, klares Recht zu brechen?

Generell kann man dies nicht sagen, es sind spezielle Bereiche, wie z. B. die Rechte von Nichtunionsbürgern, die derzeit auffällig sind.

Aber der EuGH hat durch seine Urteile etwa den Binnenmarkt erst möglich gemacht. Ist der EuGH manchmal mutiger als die Politik?

Die politischen Grundlagen waren schon da. Aber es ist oft so, dass die Politik nur die Schritte A und B setzt, und den Schritt C müssen dann die Verwaltungsbehörden und die Gerichte gehen. Etwa jetzt bei der Unionsbürgerschaft: Die stellt man ins Fenster, aber was sie eigentlich bedeutet, geht aus den Verträgen nicht eindeutig hervor. Das muss von uns weiterentwickelt werden.

Gibt es bei Abstimmungen eigentlich irgendwelche Länderallianzen am EuGH?

Überhaupt nicht. Es stimmt auch nicht, was einmal verbreitet wurde, dass von den 2004 beigetretenen Mitgliedstaaten nur wirtschaftsliberale Richter an den EuGH geschickt wurden. Und in 90 Prozent der Fälle stellen sich ohnedies keine politischen Fragen.

Sie stießen aus der Politik zum EuGH, viele EuGH-Mitglieder waren vorher nicht Richter. Ist das ein Nachteil?

Mehr als ein Drittel der EuGH-Richter waren vorher nicht Richter. Das ist kein Nachteil, denn bei unseren Verfahren gibt es hochprofessionelle Anwälte, da muss man niemandem helfen. Rechtliche Abwägungen kann man auch treffen, wenn man nicht aus der Gerichtsbarkeit kommt. Auch Erfahrungen aus der Gesetzgebung und der Exekutive sind dafür sehr nützlich.

Beraten wird am EuGH auf Französisch. Können alle Richter perfekt Französisch, sodass sie über komplexe juristische Fragen diskutieren können?

Nicht perfekt, aber ausreichend, um sich auch zu komplizierten Sach- oder Rechtsfragen verständigen zu können. Aber es ist einfach notwendig, in einer Sprache zu beraten, um keinen Dolmetscher zu benötigen und so das Beratungsgeheimnis wahren zu können.

Wie viele Entscheidungen am EuGH fallen denn einstimmig, und wie oft sind Entscheidungen umstritten?

Gefühlsmäßig fallen 80 Prozent der Urteile einstimmig. Ich habe aber auch Entscheidungen erlebt, wo es sehr kontrovers wurde.

Am EuGH treffen Richter aus verschiedensten Rechtsordnungen zusammen, führt das nie zu juristischen Konflikten?

Nein, das Unionsrecht hat mittlerweile einen so eigenständigen Charakter, dass die unterschiedlichen Rechtstraditionen nur sehr selten eine Rolle spielen.

In Österreich wurde die Schaffung der neuen Verwaltungsgerichte noch immer nicht durchgesetzt. Sind die momentanen Strukturen im Verwaltungsbereich noch europarechtskonform?

Der EuGH hat viele der jetzigen verwaltungsgerichtlichen Einrichtungen als an den EuGH vorlageberechtigte Gerichte anerkannt. Und die verschiedenen Einrichtungen in Österreich – etwa die Unabhängigen Verwaltungssenate – sind sehr vorlagefreudig. Europarechtlich gibt es kein Problem, aber aus österreichischer Sicht wäre eine Reform zu echten Verwaltungsgerichten sicher wünschenswert.

Apropos Reform: Als Justizministerin wollten Sie auf ihr Weisungsrecht zugunsten eines Bundesstaatsanwalts verzichten. Würden Sie eine derartige Änderung nach wie vor begrüßen?

Ja. Ich stimme zwar den Skeptikern zu, die sagen, auch der Bundesstaatsanwalt würde sofort wieder unter Verdacht stehen, wenn er vom Parlament bestellt wird. Da müsste man sich eine Absicherung der Unabhängigkeit des Bundesstaatsanwalts überlegen. Aber ohne Reform werden alle Justizminister und alle Staatsanwaltschaften Opfer der nicht ausrottbaren Behauptung, dass Verfahren durch Weisungen oder vorauseilendem Gehorsam beeinflusst werden.

Haben Sie als Justizministerin einmal vorauseilenden Gehorsam der Justiz Ihnen gegenüber beobachtet?

Leider nicht (lacht). Jeder Justizminister wünscht sich, dass Verfahren, die in der Öffentlichkeit eine große Rolle spielen und derentwegen man als Minister kritisiert wird, zügig durchgeführt werden. Aber das ist leider nicht immer der Fall. So habe ich das „leider nicht“ gemeint.

Ist nicht weniger das strikt geregelte Weisungsrecht ein Problem, sondern dass das Justizministerium auf Postenbesetzungen Einfluss nehmen kann?

Es gibt da ja immer Bestellungsvorschläge durch die Staatsanwaltschaften selbst. Vorauseilender Gehorsam aus Karrieregründen ist in Zeiten häufiger politischer Wechsel im Ministeramt auch keine erfolgversprechende Strategie.

Sind Sie eigentlich nicht ein wenig froh, dass Sie jetzt nicht mehr Justizministerin sind? In Ihrer Amtszeit ging es ja noch vergleichsweise ruhig zu.

Man kann sich nicht alles aussuchen, was in seiner Amtszeit so passiert. Aber das Amt ist mit sehr vielen erfreulichen Seiten und Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, selbst wenn man manchmal eine Pechsträhne hat.

Wie beurteilen Sie aus der Ferne die Performance der jetzigen Bundesregierung?

Was man der Regierung anrechnen muss, ist, dass Österreich im internationalen Vergleich am besten aus der Krise gekommen ist. Natürlich würde ich mir etwa im Bildungsbereich noch größere Reformen wünschen.

Zur Person

Maria Berger (55) fungiert seit Oktober 2009 als Österreichs Richterin am EU-Gerichtshof in Luxemburg. Zuvor war Berger als SPÖ-Politikerin aktiv. 1984 wurde sie Bundesvorsitzende der Jungen Generation, 1996 folgte der Sprung ins Europäische Parlament, wo Berger in weiterer Folge Delegationsleiterin der SPÖ wurde. Im Jänner 2007 wurde Berger in der Regierung Gusenbauer als Justizministerin angelobt. Nach dem Ausscheiden aus der Regierung (Ende 2008) kehrte Berger kurzzeitig ins Europäische Parlament zurück. Zudem saß die Oberösterreicherin lange im Gemeinderat ihres Heimatortes Perg.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.09.2011)

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