Der Bauernbund hat einen Kultusbeitrag für ausgetretene "Kirchensteuer-Flüchtlinge" vorgeschlagen. FPÖ, BZÖ und Grüne reagieren mit Häme. Die Kirche hält den Vorschlag hingegen für "diskussionswürdig".
Eine Abgabe in der Höhe des Kirchenbeitrags auch für Ausgetretene - mit seinem Vorschlag stößt der oberösterreichische Bauernbund-Obmann Max Hiegelsberger auf breite Ablehnung und Häme. Von "Aprilscherz" bis "Schnapsidee" reichen die Reaktionen von FPÖ, BZÖ und Grünen. Vertreter der Kirche halten die Idee hingegen für "diskussionswürdig".
Hiegelsberger hatte erklärt, es sei nicht gerecht, dass jene, die aus der Kirche austreten, keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssen. Stifte, Klöster und Kirchen seien Wahrzeichen des Landes Oberösterreich und der Kirchenbeitrag werde auch zum Erhalt dieser Bauten verwendet.
Breite Front gegen Kultusbeitrag
FP-Landesparteiobmann Manfred Haimbuchner betonte, dass das christlich kulturelle Erbe Österreichs sehr wohl von Bedeutung sei. Mit einer Zwangskirchensteuer werde jedoch genau das Gegenteil von dem erreicht, was Hiegelsberger bezwecken wolle. Die VP sollte lieber aus dem mit 150 Mio. Euro "überdimensionierten Kulturbudget" Mittel aufbringen und zur Verfügung stellen, um die sakralen Kulturdenkmäler zu erhalten, so Haimbuchner.
Der BZÖ-Mandatar Gerald Grosz meinte in einer Aussendung, der Erhalt der Baudenkmäler in Österreich sei Sache der jeweiligen Eigentümer und auch der öffentlichen Hand: "Dass die Steuerzahler mit dem ÖVP-Vorschlag diesbezüglich doppelt zur Kasse gebeten werden, grenzt angesichts der angespannten Situation unserer Haushalte an Mundraub." Für den Grünen Nationalratsabgeordneten Harald Walser ist die "Zwangsabgabe für Nichtreligiöse" eine "Schnapsidee".
Auch Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) goutiert die Anregung Hiegelsbergers, der auch Agrar- und Gemeindelandesrat ist, nicht. In der jetzigen Steuerdebatte habe das Thema nichts verloren, ließ Pühringer in "Österreich" wissen.
Zurückhaltend äußert sich ÖVP-Chef Vizekanzler Michael Spindelegger: Es handle sich um einen interessanten Vorschlag, man werde sehen, wer sonst noch etwas dazu sage, meinte Spindelegger am Donnerstag. In den Maßnahmen der ÖVP für die Verhandlungen zum Sparpaket finde sich der Vorschlag aber nicht.
Förderungen von Denkmalschutz
Kirchenkritiker rechnen vor, dass die Kirche bereits jetzt überproportional vom Denkmalschutz profitiere: "Im Jahr 2002 etwa waren laut Bundesdenkmalamt nur knapp vier Prozent der denkmalgeschützten Objekte im Besitz einer Religionsgemeinschaft. Für diese Objekte wird aber die Hälfte der Mittel des Bundesdenkmalamts aufgewandt. Und in jedem Bundesland bekommt die Kirche auch noch mal die Hälfte der Förderungen für die Denkmalpflege", erklärt dazu Niko Alm, Sprecher des Volksbegehrens gegen Kirchenprivilegien. In Summe würden die staatlichen Förderungen für die Kirche zwei Milliarden Euro ausmachen.
Gleichzeitig würde nur ein kleiner Teil der Kirchenbeiträge tatsächlich in die Denkmalpflege fließen. Der Großteil werde für Gehälter von Pfarrern und die Verwaltung aufgewandt.
Kirche will diskutieren
Die Diözese Linz versteht den Vorschlag als Anregung zu einer Diskussion über die Verantwortung für den Schutz und Erhalt von Kulturgütern. Generalvikar Severin Lederhilger erklärte, dass das Anliegen grundsätzlich unabhängig vom Kirchenbeitrag zu sehen zu sehen sei.
Der St. Pöltner Diözesanbischof und Vorsitzende der Finanzkommission der Bischofskonferenz, Klaus Küng, bezeichnete den Vorschlag als "interessant und diskussionswürdig", berichtete die "Kathpress". Eine allgemein verpflichtende Steuerabgabe im Sinne eines Kultur- und Sozialbeitrages mit der Möglichkeit der Zweckwidmung an die Kirche - ähnlich der Regelung in Italien und Spanien - erschien Küng interessant, denn in beiden Ländern habe man "durchwegs positive" Erfahrungen gemacht. Der Bischof räumte aber ein, dass etwa das italienische Modell nicht ohne weiteres auf Österreich übertragbar ist. Zudem stehe dieses Modell aktuell "nicht zur Debatte". Jedenfalls bedürfe es bei einem solchen Schritt einer gründlichen Prüfung der Rahmenbedingungen und der Machbarkeit, so Küng.
(APA/Red.)