Trayvon Martin: Staatsanwältin entscheidet alleine

Eine Kundgebeung für Trayvon Martin am Montag in Sanford.
Eine Kundgebeung für Trayvon Martin am Montag in Sanford.(c) REUTERS (David Manning)
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Der Teenager Martin wurde in Florida von einem Privatsheriff erschossen. Über eine Anklage des Schützen entscheidet nun doch keine "Grand Jury".

Im Fall des getöteten afroamerikanischen US-Jugendlichen Trayvon Martin entscheidet Sonderstaatsanwältin Angela Corey offenbar alleine über eine Anklage des Schützen George Zimmerman. Wie der Nachrichtensender CNN am Montag berichtete, lehnte es Corey ab, eine sogenannte "Grand Jury" im Bundesstaat Florida über die Anklageerhebung befinden zu lassen. Die Geschworenen sollten ursprünglich am heutigen Dienstag zusammenkommen.

Der 17-jährige Trayvon Martin war Ende Februar in der Stadt Sanford nahe Orlando in Florida von Zimmerman erschossen worden. Die genauen Umstände sind unklar: Zimmerman, Mitglied einer Bürgerwehr, wählte den Notruf und meldete den Jugendlichen als verdächtig. Anschließend nahm er auf eigene Faust die Verfolgung auf. Zimmerman gibt an, er sei anschließend von Martin attackiert worden und habe ihn in Notwehr erschossen. Der Teenager, der sich nach einem Einkauf auf dem Weg nach Hause befand, war jedoch unbewaffnet.

Zeithorizont für Entscheidung unklar

Der Fall löste in den USA eine heftige Debatte über Rassismus im Justizsystem und laxe Waffengesetze aus. Zehntausende Menschen forderten bei Demonstrationen die Festnahme Zimmermans, der sich weiter auf freiem Fuß befindet.

Wann die Sonderstaatsanwältin eine Entscheidung über eine Anklage fällen könnte, war zunächst unklar. "Zu diesem Zeitpunkt werden die Ermittlungen fortgesetzt und es wird keinen weiteren Kommentar geben", zitierte CNN aus einer Erklärung von Coreys Büro.

Zimmerman sammelt Spenden

Zimmerman hat auf einer Website zu Spenden für seine "Lebenshaltungs- und Verteidigungskosten" aufgerufen. Seit dem Tod von Martin ist Zimmerman nicht mehr in der Öffentlichkeit gesehen worden. "Nach dem Vorfall und der anschließenden Medienberichterstattung" sei er gezwungen gewesen, sein Haus, seine Familie und seine Firma zu verlassen, heißt es auf der Internetseite.

(Ag.)

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