Wahlkampfkosten: Bald Obergrenze von fünf Millionen?

Wahlkampfkosten: Kommt Obergrenze von 5 Millionen?
Wahlkampfkosten: Kommt Obergrenze von 5 Millionen?(c) APA/BUNDESHEER/ANDY WENZEL (Bundesheer/andy Wenzel)
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Die Verhandlungen zum Transparenzpaket gehen ins Finale: Am Freitag soll die Neuregelung von Antikorruptionsgesetzen und Parteienfinanzierung stehen.

Die Regierung zeigt sich optimistisch, dass sie sich bis zu ihrer Klausur am Freitag auf ein "Transparenzpaket" einigen wird. Verhandelt wird unter anderem noch über eine mögliche Begrenzung der Wahlkampfkosten. ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch kann sich dabei eine Grenze von fünf oder sechs Millionen pro Partei vorstellen, wie er in der "ZiB 2" sagte. 

"Es muss eine verbindliche Regelung sein, die alle Parteien umfasst und die für alle eine faire Lösung ergibt", erklärte Rauch am Dienstag in einer Aussendung. Die ÖVP wolle Sanktionen, die noch während eines laufenden Wahlkampfes schlagend werden.

SP-Bundeskanzler Werner Faymann zeigte sich offen für eine Begrenzung der Wahlkampfkosten. Eine mögliche Summe nannte er nicht.

FPÖ: "Strukturelle Gewalt gegen die Opposition"

Die FPÖ sprach am Dienstag in einer Aussendung von einer "Pseudo-Kostenbremse" und von "Maßnahmen der strukturellen Gewalt gegen die Opposition". Die Freiheitlichen schlussfolgerten aus Aussagen von SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas, dass eine Beschränkung der Wahlkampfkosten auf Basis der bisherigen Mandatsstärke geplant sei. Die SPÖ wolle die Oppositionsparteien "endgültig zum Schweigen verdammen und kleinhalten".

Rudas fühlt sich missverstanden: Selbstverständlich sollten für alle Parteien die gleichen Obergrenzen gelten, betonte sie. Die Limits könnten aber beispielsweise je nach Größe des Gremiums, also etwa Landtag oder Nationalrat, unterschiedlich hoch sein. Sie warf im Gegenzug der FPÖ vor, keine Kostenbeschränkung haben zu wollen, weil die FPÖ am meisten für Kampagnen ausgebe.

Spenden: ÖVP kann sich niedrigere Grenze vorstellen

Bei den Parteispenden zeigte sich die ÖVP zuletzt offen, dass die Offenlegungspflicht nicht erst bei 7000 Euro, sondern bereits bei 5000 Euro beginnt. Auch hier wird aber noch verhandelt.

Einig sind sich die Koalitionspartner offenbar darin, dass bei Verstöße gegen die Parteispendenregelung Geldstrafen drohen sollen und dass auch Vorfeldorganisationen wie Gewerkschaften und Seniorenvertreter zur Offenlegung verpflichtet werden sollen. Das sagten SP-Klubchef Josef Cap und VP-Klubchef Karlheinz Kopf am Dienstag im "Ö1-Morgenjournal".

Faymann will gleiche Regeln für alle

Noch unklar ist auch, wie die Länder in die neuen Spendenregeln einbezogen werden. Faymann sprach sich für eine bundeseinheitliche Regelung aus: "Unser Ziel ist, am Schluss soll es für alle gelten".

VP-Chef Michael Spindelegger wies darauf hin, dass es zunächst ein Verfassungsgesetz brauche, um von Bundesseite Änderungen bei den Ländern zu vollziehen. SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, einer der Hauptverhandler des Transparenzpakets, kann sich vorstellen, dass die Länder individuelle Wertgrenzen festlegen. Diese könnten aber nur niedriger sein, als der vom Bund festgelegte Schwellenwert.

Hundstorfer sagte, dass mit den neuen Transparenzregelungen die nächsten ein bis zwei Jahre für die Parteien schwierig würden. Er sei aber überzeugt, dass man den Paradigmenwechsel schaffen werde. Spindelegger sprach von einer historischen Chance, ein neues System zu etablieren. Dabei sollte auch ein Schlussstrich in der Beziehung gezogen werden, dass es parteinahe Unternehmen gebe, über die dann wieder in Schlangenlinien Parteispenden ermöglicht würden. Faymann meinte dazu, wenn es die notwendige Transparenz gebe, habe er kein Problem damit, wenn Betriebe im Nahbereich von Parteien stünden.

(APA/Red.)

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