Konsumentenschützer: E-Card bietet im Urlaub nur bedingt Schutz

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Die E-Card gilt nur in öffentlichen Krankenhäusern, so der VKI. In touristischen Zentren gibt es aber oft nur Privatambulanzen.

Wer im Urlaub krank wird, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Denn selbst in den anderen Mitgliedstaaten der EU gilt die eigene Krankenversicherungskarte zum Teil nur mit Einschränkungen, warnen der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und die Europäische Reiseversicherung. Mit der E-Card ist man nicht generell im EU-Ausland versichert. "Die E-Card gilt nur in staatlichen Vertragskrankenhäusern und diese liegen bei den klassischen Urlaubsdestinationen rund ums Mittelmeer meist im Hinterland", betonte der Chef der Europäischen Reiseversicherung, Martin Sturzlbaum.

Das Verrechnungssystem und der Leistungsumfang gelten in der EU zwar für Urlauber in gleicher Weise wie für Einheimische, sind aber von Land zu Land sehr unterschiedlich. "Es geht nicht darum, die E-Card schlecht zu reden, sondern darum, den Reisenden ein böses Erwachen zu ersparen, das sie in manchen Ländern und speziellen Situationen erleben könnten", so der Leiter des Bereiches Recht im VKI, Peter Kolba.

In Italien und Frankreich etwa müssen die Rechnungen der öffentlichen Kassenpraxen und Spitäler auch mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte erst einmal selbst beglichen werden. In Griechenland, Spanien und Italien gebe es immer wieder Beschwerden über unzureichende Leistungen via Europäische Krankenversicherungskarte, die Arzt- und Spitalbesuche in Europa seit 2006 vereinfachen soll.

1000 Euro und mehr pro Tag

In Privatspitälern wiederum sind die Behandlungskosten laut Sturzlbaum sehr hoch. "Stationär sind 1000 Euro und mehr pro Tag der Normalfall." In vielen Urlaubsländern würden Touristen häufig in das nächstgelegene Privatspital gebracht, um medizinische Versorgung auf hohem Niveau zu bieten.

Ohne Reiseversicherung müssten diese Kosten vorfinanziert und nachher in Österreich bei der Sozialversicherung eingereicht werden. Dafür braucht man eine detaillierte Rechnung über die einzelnen Leistungen. Zurückerstattet wird meist nur ein Bruchteil.

(APA)

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